Urteil ist rechtskräftig

Attacke auf Saufkumpan: 18 Monate teilbedingt für Angeklagten

25.02.2020

Für eine Attacke mit einer Eisenstange auf einen Saufkumpan hat ein 36-Jähriger aus dem Bezirk Linz-Land in einer Schöffenverhandlung im Landesgericht Linz 18 Monate teilbedingte Haft ausgefasst.

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© Symbolbild (Getty Images)
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Linz. Der Schuldspruch erfolgte wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

"Opfer" erlitt Verletzungen

Der Vorfall ereignete sich am 7. Dezember des vergangenen Jahres in Linz. Der Attackierte erlitt dabei vor allem einen Rippenbruch, dazu Schürfwunden im Gesicht und Prellungen an der rechten Schulter, der rechten Hand, am Ellenbogen und im Hüftbereich. Über die genauen Ereignisse an einer Straßenbahnhaltestelle gibt es von den drei darin verwickelten und damals stark alkoholisierten Personen zum Teil völlig verschiedene Versionen.

Der aus Bosnien-Herzegowina stammende Angeklagte legte ein Tatsachengeständnis ab. Demnach hat er das Opfer verfolgt und ihm mehrere Schläge mit einer auf dem Boden gefundenen Eisenstange versetzt. Fragen über die Details beantwortete er nur teilweise - mit Hinweis auf seine Alkoholkrankheit und die dadurch eingeschränkte Erinnerungsfähigkeit. Als Motiv gab er an, dass er sich vom Opfer, mit dem er seit einigen Jahren freundschaftlich verbunden sei, bedroht gefühlt habe. Der Zusammengeschlagene wiederum schilderte, er sei grundlos vom Täter überfallen worden.

Für das Gericht verwertbar war dann nur die Aussage eines unbeteiligten Zeugen. Er habe den 36-Jährigen gesehen, als er mit beiden Händen eine Eisenstange haltend zugeschlagen habe. Dann seien beide hinter einer Plakatwand verschwunden. Was dort geschah habe er nicht wahrgenommen, weil er schon mit dem Polizei-Notruf telefonierte. Kurze Zeit später seien beide wieder aufgetaucht und hätten entspannt auf einer Haltestellenbank sitzend miteinander gesprochen.

Das Schöffengericht urteilte, dass es sich um eine absichtliche schwere Körperverletzung gehandelt hat. Die Alkoholisierung sah es nicht als Grund für ein Ausschließen der Zurechnungsfähigkeit. Bei der Festsetzung der Strafe erschwerend waren drei einschlägige Vorstrafen. Weiters eine Tat unter Verwendung einer Waffe - als solche stufte der Schöffensenat die fast drei Meter lange Eisenstange ein. Mildernd waren das weitreichende, reumütige Tatsachengeständnis - zwischen dem Angeklagten und dem Angegriffenen gab es im Verhandlungssaal einen versöhnenden Händedruck. Die Strafe: 18 Monate Haft, davon sechs unbedingt. An die zwei Monate U-Haft werden angerechnet. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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