Gutachterin: Angeklagter auch unter Drogen "felsenfest in Realität" verhaftet.
Ein 26-jähriger Oberösterreicher ist am Montag im Landesgericht Steyr zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Sommer des Vorjahres eine Bekannte im Crystal Meth-Rausch erdrosselt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwalt noch Verteidiger gaben eine Erklärung ab.
Die Geschworenen fällten ihren Schuldspruch einstimmig. Mit sieben zu einer Stimme entschieden sie, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Sie folgten mit dem Urteil der Ansicht des Staatsanwalts, der eindeutig den Tatbestand des Mordes erfüllt sah und eine langjährige Haftstrafe gefordert hatte.
Der Richter begründete das hohe Strafausmaß damit, dass die Tat besonders grausam gewesen sei. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet.
Der Verteidiger hielt bis zuletzt auch eine Rauschtat für möglich, auf die nur bis zu drei Jahre gestanden wären. Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem Angeklagten allerdings Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt. Auch wenn er unter Drogeneinfluss stand, sei er "felsenfest in der Realität" verhaftet gewesen, so die Sachverständige Adelheid Kastner.