Nach den Krawallen bei der Demonstration am 1. Mai hat der Unabhängige Verwaltungssenat nun zwei weitere Beschwerden abgewiesen.
Die Nachwehen der 1.-Mai-Demonstration am Linzer Blumauerplatz, wo es zu Gewaltszenen zwischen Teilnehmern und Polizei gekommen war, gehen in die nächste Runde: Während der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes (UVS) bereits im Juni die Beschwerde eines Teilnehmers abgelehnt hatte, folgen nun zwei weitere Entscheidungen.
Beschwerden unbegründet
Niederschmetterndes Urteil für die
Betroffenen: Die Beschwerden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz wurden
zur Gänze als unbegründet abgewiesen. Denn: Bei den Fällen handelt es sich
um Vorkommnisse, die sich außerhalb des von der Polizei eingekesselten
Bereiches ereigneten. Eine Verletzung der Versammlungsfreiheit liege demnach
nicht vor, stellte der UVS fest. Auch hätten die Beamten, um sich gegen die
Angreifer wehren zu können, zu Recht Pfefferspray eingesetzt.
Berufung
Innerhalb von sechs Wochen kann nun gegen die
Entscheidung berufen werden. Das Urteil dreier weiterer Beschwerden gegen
das Vorgehen
der Polizei steht derzeit noch aus. Insgesamt waren bei der
Demonstration fünf Personen verhaftet und 20 weitere Teilnehmer verletzt
worden. Einer der Angeklagten wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, zwei
weitere Beschuldigte wurden freigesprochen.
Mit Spannung erwartet: Der fünfte und letzte Prozess gegen den Vizerektor der Kunst-Uni Linz, Rainer Zendron, am 5. November. Er war verhaftet worden, weil er einem Mädchen – ihre Anklage wurde bereits fallen gelassen – zu Hilfe geeilt war.