Prozess in Linz

Bub (5) starb nach Fenstersturz: Zehn Monate bedingt für Eltern

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Nach dem tödlichen Fenstersturz eines Fünfjährigen am 2. März in Linz sind am Dienstag seine Mutter und ihr Lebensgefährte wegen grob fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden.  

Ein trauriger Fall wurde am Dienstag vor dem Landesgericht Linz verhandelt. Die Eltern eines Buben (5) standen wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Sie wurden zu zehn Monaten bedingt verurteilt.

Ihr Sohn war am 2. März aus dem vierten Stock auf den Gehsteig gestürzt. Zum Unfallzeitpunkt war der Fünfjährige alleine zu Hause in seinem Zimmer eingesperrt. Seine Eltern waren mindestens eine Stunde nicht daheim. Als die 36-jährige Mutter und der 39-jährige Stiefvater die Wohnung verließen, habe das Kind geschlafen.


Als der Bub aufwachte habe er "offenbar auf der verzweifelten Suche nach seinen Eltern" sei er auf den Tisch geklettert, um auf das Fensterbrett zu gelangen, von dem er gefallen war. Trotz sofortiger Reanimation starb der Junge kurze Zeit später im Spital.

Eine Passantin hatte den Fünfjährigen regungslos auf der Straße gefunden und den Notruf alarmiert. Laut Polizeiprotokoll kamen die Eltern erst um 17.19 Uhr zurück. Im Strafantrag ginge man davon aus, dass das Kind, dem laut Kindergarten ein großer Bewegungsdrang bescheinigt wurde, mindestens eine Stunde unbeaufsichtigt war. Zudem habe er eine Windel getragen, obwohl er keine mehr gebraucht hatte. Laut Staatsanwältin spreche das dafür, dass die Eltern eine längere Abwesenheit geplant hatten.

Zudem hätten die Eltern damit rechnen müssen, dass das Kind auf das Fensterbrett klettern könnte, da es im Kindergarten ein Abschiedsritual gegeben habe, bei dem Kinder genau dies tun.

"Nichts ist mehr wie früher"

Der Verteidiger sagte, seine Mandanten würden sich der fahrlässigen - angeklagt ist grob fahrlässige - Tötung schuldig bekennen, "sie wissen, dass sie einen Fehler gemacht haben", "es ist nichts mehr wie es früher war". Die Mutter brach bei der Einvernahme immer wieder in Tränen aus und gab zeitweise an, sich nicht genau erinnern zu können.

"Ich habe das einfach falsch eingeschätzt", gab der Stiefvater zu. Als seine Freundin mit dem Kind eingezogen war, habe er alle anderen Fenster gesichert, aber bei dem einen habe er nicht gedacht, dass ein Kind dieses erreichen könne. Er und seine Partnerin hätten die Wohnung auch nicht lange verlassen wollen. "Wir wollten nur etwas aus dem Auto holen." Als die Schlüssel-Fernbedienung nicht funktionierte, hätten sie spontan beschlossen eine Runde spazieren zu gehen.

Das Gericht sprach die Eltern im Sinne des Strafantrags wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig und verurteilte sie zu zehn Monaten bedingt, der Strafrahmen betrug bis zu drei Jahre. Nach Ansicht des Gerichts hätten die beiden den Buben mit seiner besonderen Entwicklung, also dem hohen Bewegungsdrang, nicht längere Zeit alleine lassen dürfen. Es gab aber zahlreiche Milderungsgründe wie die Unbescholtenheit, die Geständnisse und die persönliche Betroffenheit. Das Urteil ist rechtskräftig.

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