Unfall in OÖ

Bub in Vöcklabruck durch Böller schwer verletzt

17.12.2008

Ein 12-Jähriger zündete Silvesterkracher - und landete im Spital. Der Böller rutschte unter die Kleidung und explodierte am Körper.

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© dpa
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In Oberösterreich haben sich bereits die ersten Unfälle mit Feuerwerksartikeln ereignet: Im Bezirk Vöcklabruck wurde am Dienstag ein Bub von einem Silvesterkracher schwer verletzt. Der Zwölfjährige erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades, gab die Sicherheitsdirektion Oberösterreich in einer Presseaussendung am Mittwoch bekannt. Im Bezirk Urfahr-Umgebung warfen zwei Buben mehrere Feuerwerkskörper auf eine Weihnachtsmann-Figur. Diese begann zu brennen.

Kracher erst ab 18
Zwei Jugendliche im Alter von zwölf und 13 Jahren, die im Bezirk Vöcklabruck in die Schule gehen, kauften in der Mittagspause Kracher, die erst ab 18 Jahren erlaubt sind. Der ältere der beiden zündete einen Knaller an und warf ihn weg. Dieser landete im Genick des Zwölfjährigen und rutschte unter seine Kleidung, wo er explodierte. Der Bub musste mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Balkon-Brand in Urfahr-Umgebung
Im Bezirk Urfahr-Umgebung spielten ein fünf- und ein 13-jähriger Bub am Dienstagabend auf einem Balkon mit jugendfreien Feuerwerkskörpern. Dabei warfen sie mehrere Stücke auf einen rund ein Meter großen Weihnachtsmann, der für die Kinder nicht zu sehen war. Rund drei Stunden später fingen die Figur und auch das Balkongeländer zu brennen an. Ein Nachbar konnte mit einem Feuerlöscher ein Übergreifen der Flammen auf das Dach verhindern. Die Feuerwehr brauchte nur mehr übriggebliebene Glutnester zu löschen.

Vorsicht bei ausländischen Produkten
Die Sicherheitsdirektion machte darauf aufmerksam, dass in den kommenden Tagen die Einfuhr verbotener pyrotechnischer Gegenstände verstärkt kontrolliert wird. Sie rät zudem zu Vorsicht bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland: Diese seien häufig nicht ordnungsgemäß deklariert und könnten eine zu große Menge an Sprengstoff enthalten. Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz würden mit Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro geahndet, so die Sicherheitsdirektion.

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