Prozess in OÖ
17-Jähriger bei Feuerwerk getötet: Ein Jahr Haft für Verkäufer
16.04.201955-jähriger Verkäufer wurde wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt.
Nach dem Tod eines 17-Jährigen durch eine Kugelbombe in der vergangenen Silvesternacht im Innviertel ist der 55-jährige Verkäufer des pyrotechnischen Artikels am Dienstag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er wurde nicht rechtskräftig zu einem Jahr Haft, davon acht Monate bedingt verurteilt.
Der Angeklagte zeigte sich grundsätzlich geständig. Er habe gewusst, dass er den Sprengkörper nicht an den 17-jährigen Käufer abgeben hätte dürfen. Er habe aber dessen Drängen nachgegeben und ihm unerlaubterweise mehrere Knaller der Kategorie F4 verkauft haben, die nur an befugte Personen abgegeben werden dürfen.
Zünddefekt
In der Silvesternacht jagte der Bursch zuerst die kleineren in die Luft und wollte zum Abschluss eine große Kugelbombe mit einem Durchmesser von 15 Zentimetern und einem Gesamtgewicht von zwei Kilogramm krachen lassen. Doch es gab einen Zünddefekt und er versuchte es nach einer kurzen Pause erneut. Der Teenager beugte sich zu diesem Zeitpunkt über den Feuerwerkskörper, der mit hoher Geschwindigkeit aus der Abschussvorrichtung flog. Er erlitt schwere Kopfverletzungen, denen er im Krankenhaus erlag.
Die Fachleute erklären sich den Unfall damit, dass die Zündschnur anfangs einen langsam und anschließend einen schnell abbrennenden Abschnitt hat. Offenbar war der erste Teil bereits verbraucht, als die zweite Zündung erfolgte. Deshalb ging der Knallkörper sofort hoch.
Geständnis
Der Angeklagte bestätigte in der Verhandlung, er wisse um die Gefahren derartiger Feuerwerkskörper und halte darüber sogar Vorträge in Schulen. Als er im Innviertel pyrotechnische Artikel verkaufte, wurde er von dem 17-Jährigen bedrängt, er solle ihm große Kracher verkaufen. Wenn er das nicht mache, werde er sie sich woanders beschaffen.
Der 55-Jährige gestand ein, er habe sich überreden lassen, weil er die Familie des Burschen schon lange kannte und wusste, dass dieser von Feuerwerken fasziniert sei. Der Teenager habe ihm zudem versichert, dass bei der Verwendung jemand dabei sein werde, der sich damit auskenne. Sein Verteidiger stellte fest, durch den Unfall gebe es "nur Verlierer". So sei sein Mandant seither in psychologischer Betreuung. Als der Vater des Getöteten in der Verhandlung als Zeuge befragt wurde, entschuldigte sich der Angeklagte bei ihm. Die beiden umarmten sich.
Bei der Höhe der Strafe wurde mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und der Beitrag zur Aufklärung des Vorfalles gewertet. Der 55-Jährige hatte sich nach Bekanntwerden des Unglücks selbst bei der Polizei gestellt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben zu dem Urteil keine Erklärung ab. Es ist deshalb nicht rechtskräftig.