Ein 35-Jähriger, der eine Escort-Dame brutal getötet haben soll, hat vom Landesgericht Steyr die Höchststrafe lebenslange Haft erhalten.
Die Geschworenen sprachen ihn am frühen Mittwochabend mit sieben zu eins Stimmen des Verbrechens des Mordes schuldig. Vom Vorwurf der Störung der Totenruhe sprachen ihn alle frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Das Gericht begründete die Höchststrafe damit, dass die Tat "unter Einsatz eines hohen Ausmaßes an Gewalt sowie in bestialischer Vorgehensweise einhergehend mit dem Martyrium des Opfers" begangen worden sei. Der Verteidiger meldete unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.
Opfer in Wohnung bestellt
Der Oberösterreicher hatte die 23-Jährige via Internet für den 24. September des Vorjahres in seine Wohnung nach Ternberg (Bezirk Steyr-Land) bestellt. Tags darauf hatten Polizisten nach einer Abgängigkeitsanzeige die Frau nur mehr tot in der Wohnung gefunden. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen.
Der Angeklagte bestritt in dem zweitägigen Prozess seine Mordabsicht und sprach von Erinnerungslücken wegen der mindestens "20 Dosen Bier", die er getrunken haben will. Als die junge Frau in seine Wohnung kam und er ihr erklärte habe, die vereinbarte Summe für ihre Dienste nicht zu besitzen, sei die Situation außer Kontrolle geraten.
Täter will 14 Liter Bier getrunken haben
Die Sachverständige Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt: "Er hat immer gewusst, was Sache ist", hielt sie fest. Auch sei er an jenem Tag "sicherlich nicht unter Drogen gestanden", habe der Angeklagte selbst zu ihr gesagt. Aber er will 14 Liter Bier getrunken haben. "Aus medizinischer Sicht müsste er sieben Promille gehabt haben, da wäre er eher tot gewesen", bezweifelte Kastner seine Angaben.
Laut dem toxikologischen Gutachtens könnte er allerdings 4,7 Promille gehabt haben. Trotz seiner Trunkenheit sei er aber in der Lage gewesen, "zielgerichtet zu handeln", meinte Kastner. Und: "Er konnte zwischen richtig und falsch entscheiden", betonte sie.
"Generalisierter Hass" auf Frauen
Die junge Frau sei "stellvertretend für eine andere gestorben", stellte die Gutachterin als "Hypothese" auf. Besagte andere Frau ist die von ihm getrennt lebende Mutter seines Kindes, auf die er "einen unbändigen Hass" habe, wegen der Behandlung der gemeinsamen Tochter. Dieses Problem habe er nie gelöst. Die "ganz, ganz heftige Abneigung gegen die Kindsmutter könne "möglicherweise einen generalisierten Hass auf das weibliche Geschlecht" ausgelöst haben.
Der Norm nicht entsprechende sexuelle Fantasien, die zu dem "massiven Gewaltausbruch" geführt hätten, habe sie "von außen betrachtet nicht feststellen" können. Ein erstmaliges Ausleben derartiger Fantasien sei daher "keine Grundlage für die Tathandlung" des Mannes, hielt Kastner weiter fest.
Bisher sei der Angeklagte auch nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen. Zudem ist er unbescholten, weshalb sie keine hohe Wahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung sah. Eine Voraussetzung zur Unterbringung in eine Anstalt geistig abnormer Rechtsbrecher sei somit nicht gegeben.