Mord oder Sex-Unfall?

Callgirl: Opfer gefesselt und angezündet

24.03.2015

Für die Verteidigung war es kein Mord, sondern ein tödlicher Sex-Unfall.

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© foto kerschi
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Er suchte Liebe, bezahlte ein Callgirl für Fesselspiele und fand den Tod: Erich S. (43) starb vergangenes Jahr durch die Hand des Callgirls Sharon G. Die 24-Jährige soll ihn an den Heizkörper gefesselt, getötet, ihn mit Benzin überschüttet und angezündet haben – es gilt die Unschuldsvermutung. Dafür muss sich die Frau seit Dienstag vor dem Steyrer Gericht verantworten.

Gefährlich. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Laut Verteidigung handle es sich aber nicht um Mord, sondern um einen Sex-Unfall. Die Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigt der Frau eine höhergradige geistige Abnormität und Gefährlichkeit. Anklage und Verteidigung sind sich einig, dass am Ende des Prozesses – voraussichtlich heute – eine Einweisung stehen wird.

Vor Gericht wirkte die Angeklagte extrem ruhig. „Es war ein Unfall“, beteuerte sie. Dass sie bei ihren Einvernahmen gesagt habe, er halte sie im Internet gefangen, relativierte sie: „Ich war damals so neben der Spur, dass ich das geglaubt habe.“ Am Tattag habe sie ihn auf seinen Wunsch hin mit Klopapier geknebelt, gefesselt und ihm einen Sack über den Kopf gestülpt.„Aber ich wollte nicht, dass er stirbt.“

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