Wegen fahrlässiger Körperverletzung standen am Dienstag elf Autofahrer vor Gericht. Der Prozess wurde vertagt.
Der am Dienstagvormittag gestartete Prozess mit elf Angeklagten nach einer Massenkarambolage auf der Westautobahn (A1) in Oberösterreich, bei der im März 2005 zwei Tote und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren, ist am Nachmittag im Landesgericht Wels vertagt worden. Beim nächsten Verhandlungstermin - er steht noch nicht fest - sollen Zeugen und weitere mit dem Unfall befasste Personen befragt werden.
Der Serienunfall hatte sich bei dichtem Nebel im Gemeindegebiet von Aurach am Hongar (Bezirk Vöcklabruck) ereignet. Ein Wagen wechselte vom Pannenstreifen auf die rechte Spur, ein Lkw konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen und streifte das Auto. Die beiden Fahrzeuge kamen mitten auf der Autobahn zum Stillstand, rund 30 nachkommende Wagen fuhren auf. Die Bilanz des Mega-Unfalls: zwei Tote und 18 teils Schwerverletzte.
Im Prozess müssen sich elf Fahrzeuglenker wegen wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Sieben von ihnen wird zusätzlich fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Alle bekannten sich nicht schuldig. Nach ihrer Befragung kamen ein Kfz- und ein medizinischer Sachverständiger zu dem Fall zu Wort. Dabei ging es unter anderem, wer wann auf wen aufgefahren ist, welche Geschwindigkeiten gefahren worden sind und wie lange dabei die Anhaltewege waren. Auch die Frage, ob Verletzungen von Fahrzeuginsassen geringer ausgefallen wären, wenn sie angegurtet gewesen wären, war ein Thema.