Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung
Falsches Bein amputiert: Jetzt ermittelt Staatsanwalt
22.05.2021Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Freistadt. Nachdem im Klinikum Freistadt einem Patienten das falsche Bein amputiert worden ist, wird nun versucht herauszufinden, warum das Vier-Augen-Prinzip offenbar verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Dafür beträgt der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Haft. Das Ermittlungsverfahren läuft gegen die behandelnde Ärztin sowie unbekannte Täter.
Auch im Spital geht es nun an die Ursachenforschung. Das Qualitätsmanagement sehe sich die Abläufe genau an, so die Sprecherin der Oö. Gesundheitsholding Jutta Oberweger. U.a. werde überprüft welche Checklisten es gibt, ob diese in ausreichender Zahl aufliegen und ob sie benutzt wurden. Auswirkungen auf den OP-Betrieb im Haus habe der Vorfall derzeit nicht. Noch Donnerstagnachmittag sei bei der Staatsanwaltschaft Linz eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht worden, den Eingang bestätigte die Behörde am Freitag.
Patient habe seine Einwilligung gegeben
Der betroffene Patient habe seine Einwilligung gegeben, dass auch das zweite Bein amputiert werde, berichtete Oberweger. Medizinisch sei das leider alternativlos. Der Eingriff soll erneut im Krankenhaus Freistadt durchgeführt werden.
Dem 82-Jährigen war am Dienstag das falsche Bein amputiert worden, am Donnerstag wurde der Fehler bemerkt. Vor dem Eingriff war das rechte statt des linken Beines markiert worden, erklärt das Spital den "tragischen Behandlungsfehler". Die behandelnde Ärztin sei derzeit auf ihren eigenen Wunsch nicht im Dienst.