Innviertlerin wegen gewerbsmäßigen Betruges und schwerer Erpressung verurteilt - nicht rechtskräftig.
Ried im Innkreis. Drei Jahre Haft, eines davon unbedingt, hat am Mittwoch im Landesgericht Ried eine Frau ausgefasst, die einen 30-jährigen Freund betrogen, erpresst und damit in den Selbstmord getrieben haben soll. Das Urteil wegen gewerbsmäßigen Betruges und schwerer Erpressung ist nicht rechtskräftig.
Die beiden Innviertler kannten sich zumindest seit 2015. Er hatte sich in sie verliebt, sie ließ ihn im Glauben, dass sie seine Gefühle erwidere. Die beschäftigungslose Frau soll ihm dann zwei Jahre lang immer wieder Geld herausgelockt haben - mit dem Versprechen alles zurückzuzahlen, obwohl sie laut Ermittlern genau gewusst habe, dass sie das nicht kann.
Der Innviertler opferte sein gesamtes Erspartes, lieh sich von Angehörigen und Freunden Geld, nahm Kredite auf. Schließlich griff er sogar bei der Feuerwehr, wo er Kassier war, in die Kasse. Damit dort das Fehlen von 10.000 Euro nicht bemerkt wird, wollte er zumindest diesen Betrag von seiner Freundin rasch zurück. Anstatt die Schulden zu bezahlen, verlangte sie von ihm aber weitere 500 Euro, ansonsten werde sie den Diebstahl melden. Er nahm sich danach das Leben. Für die Staatsanwaltschaft stand fest, dass die Erpressung den Selbstmord zur Folge hatte.
Im Herbst des Vorjahres war die Frau bereits zu zweieinhalb Jahren Haft, zehn Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Der Prozess musste allerdings wiederholt werden, weil dem OGH "hinreichende Feststellungen zur subjektiven Tatseite" gefehlt haben. Für die Angeklagte hatte das diesmal ein etwas strengeres Urteil - drei Jahre teilbedingt - zur Folge. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, die Staatsanwaltschaft Strafberufung.