Es gab keinen Nachweis einer strafbaren Handlung.
Ein 34-jähriger Angeklagter nach der eskalierten 1.-Mai-Demo in Linz ist am Donnerstag im Landesgericht im Zweifel freigesprochen worden. Videos der Kundgebung hätten keinen Nachweis einer strafbaren Handlung erbracht, so der Richter. Der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Eskalation
An der vom "Aktionskomitee 1. Mai" angemeldeten Demo
auf der Blumau hatten mehrere hundert Personen teilgenommen. Rund 100
Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte
eingeschlichen, wurden diese von den Beamten umstellt und am Weitergehen
gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte
die Exekutive. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern
eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen
wurden festgenommen.
"Muskeln erschlaffen lassen"
Der 34-jährige Linzer
musste sich bereits Ende Juli vor Gericht verantworten, die Verhandlung
wurde aber vertagt. Er soll laut Anklage bei der Identitätsfeststellung im
Bereich der angeblich Vermummten handgreiflich geworden sein und Fußtritte
ausgeteilt haben. Der Mann erklärte dagegen, dass ihn die Beamten aus einem
Block von ineinandergehängten Demonstranten herausgerissen hätten. Da habe
er seine Muskeln erschlaffen lassen und sich dem Schicksal ergeben. Nur eine
Minderheit habe Sonnenbrillen und Kapuzen getragen, er vermute dabei rein
modische Aspekte, so der Beschuldigte, der der Polizei aggressives und
provokantes Verhalten vorwarf.
Videos vs. Polizei
Ein Beamter berichtete hingegen in seinem
Protokoll, dass ihn der Angeklagte in den Bauch getreten habe. Vor Gericht
war er sich nur mehr "zu 95 Prozent" sicher. Ein weiterer als Zeuge
geladener Polizist will gesehen haben, dass er seinen Kollegen angegriffen
habe. In den in der Verhandlung gezeigten Aufnahmen waren jedoch keine
aktiven Handlungen des Mannes zu sehen. "Wir haben gewusst, dass mehrere
Kameras mitlaufen", sagte der angeblich Attackierte. Man habe nichts
konstruieren wollen und gehofft, dass auf den Videos mehr zu erkennen sei.
Bereits Mitte Juni war ein Angeklagter nach der Demo im Zweifel freigesprochen worden, Mitte August wurde ein weiterer zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt. Einem anderen Beschuldigten wird noch der Prozess gemacht: dem Vizerektor der Kunstuniversität Linz, Rainer Zendron, der sein Amt ruhend gestellt hat.