Betrugsschaden

Freisprüche im Linzer Veruntreuungsprozess

18.10.2012

Dem Hauptangeklagten war ein Betrugsschaden von 423.000 Euro zur Last gelegt worden.

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 Im Betrugsprozess um einen oberösterreichischen Kinderschutzverein sind der ehemalige Vereinsobmann und ein ehemaliger Mitarbeiter Donnerstagabend im Landesgericht Linz im Zweifel freigesprochen worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Betrugsschaden
Die Staatsanwaltschaft legte dem Hauptangeklagten, einem 51-jährigen Oberösterreicher, teils vollendeten gewerbsmäßigen Betrug und betrügerische Krida zur Last und warf ihm vor, Spendeneinnahmen an einen von ihm 2003 gegründeten Kinderschutzverein veruntreut zu haben. Die Anklage ging von einem Betrugsschaden in der Höhe von rund 423.000 Euro aus, auch wenn ein erheblicher Teil davon nicht an den Beschuldigten, sondern beispielsweise als Provision an eine Agentur gegangen sei, wie der Staatsanwalt einräumte. Einem Zweitangeklagten wurden etwa 13.000 Euro Schaden zugeordnet.

   Offizieller Zweck des Vereins war Hilfe für misshandelte und missbrauchte Kinder. Unter anderem wurde mit einem Bausteinsystem Geld gesammelt. Man sei bei der Anklageerhebung vor knapp einem Jahr von einem weit geringeren Erkenntnisstand ausgegangen, so der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Er räumte ein, dass der Vereinszweck „von Anfang an gut gemeint war“. Es sei aber nicht gelungen, ihn in die Praxis umzusetzen. Zudem sei vieles heute nicht mehr rekonstruierbar, nicht zuletzt wegen der Lücken in der Buchführung.

Düsteres Bild der Branche
Der Ankläger zeichnete ein düsteres Bild der Branche. Beim Spendensammeln würden hohe Prozentsätze bis zu 90 Prozent „in dunkelsten Kanälen unseriöser Agenturen“ verschwinden. Aber der Oberste Gerichtshof habe gesagt, die Organisationen müssten die Spender nicht darauf hinweisen, welcher Anteil in die Verwaltung fließe. Der Hauptangeklagte hatte ausgesagt, er habe eine Agentur engagiert, die das 1,7-Fache eines Jahres-Mitgliedsbeitrags im Verein als Provision verlangt habe.

   Schwierig gestaltete sich der Prozess auch, wegen der schlecht nachvollziehbaren Abrechnungen. Fragen beantworteten die Angeklagten, aber auch Zeugen eher ausweichend und spielten sich gegenseitig den Ball zu. Der ehemalige Kassier des Vereins sagte aus, er habe diese Funktion „blauäugig“ und nur als Freundschaftsdienst ausgeübt. Ähnlich äußerte sich auch die ehemalige Schriftführerin.

   "Man kann mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein", so der Richter in der Urteilsbegründung. Teilweise habe "heilloses Chaos" geherrscht. Dennoch sei der Grundsatz "im Zweifel für die Angeklagten" anzuwenden gewesen. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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