Urteil nicht rechtskräftig
Freundin misshandelt & mit Messer attackiert: Sechs Jahre Haft
23.10.2017
Der Oberösterreicher hat der Frau ein Stück Ohr abgebissen, sie geschlagen und ihr ein Messer in den Hals gestoßen.
Nach einem blutigen Beziehungsstreit eines jungen Paares in Hellmonsödt (Bezirk Urfahr-Umgebung) ist ein 23-Jähriger am Montag im Landesgericht Linz schuldig gesprochen worden und zu sechs Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte nicht wie angeklagt wegen Mordversuchs an seiner 21-jährigen Freundin, sondern wegen schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen.
In der Nacht auf den 17. Februar dieses Jahres war es zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer zu einem heftigen Streit gekommen, weil er ihrer besten Freundin mehrfach massive sexuelle Avancen gemacht hatte. Die Frau stellte ihren Freund zur Rede und setzte ihn vor die Tür.
Der Angeklagte geriet deswegen in Rage: Er trat die Wohnungstür ein, zog seine Freundin an den Haaren durch die Wohnung und biss ihr einen Teil des linken Ohres ab. Dann soll er die Frau mit Schlägen und Tritten traktiert, mit zwei Keramikmessern attackiert und ihr eines davon so fest in den Hals gestoßen haben, dass das vordere Klingenstück abbrach und stecken blieb. Nach der Tat alarmierte der 23-Jährige selbst die Rettung. An der Frau wurden neben dem teilweise abgetrennten Ohr zahlreiche Stichverletzungen sowie Blessuren durch Tritt und Schläge und kahle Stellen am Kopf durch das Ausreißen der Haare diagnostiziert. Auch er hatte - nicht so gravierende - Schnittverletzungen.
In der Verhandlung gestand er nur eine schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen. Den versuchten Mord bestritten er und sein Verteidiger. Er schloss sogar nicht aus, dass seine Freundin die beiden Keramikmesser von der Anrichte genommen habe und ihre Verletzungen im Gerangel um die Messer entstanden seien.
Dem widersprach die nunmehrige Ex-Partnerin. Die junge Frau ist nach wie vor körperlich und psychisch stark beeinträchtigt und muss noch mit Operationen rechnen. Sie und ihre beste Freundin schilderten den Angeklagten als sehr liebenswert und hilfsbereit - aber nur, wenn er nicht getrunken hatte. Unter Alkohol könne er ein "Monster" sein.
Die Psychiaterin Adelheid Kastner sagte als Gutachterin, die gesamte Biografie des Angeklagten sei "alkoholgetränkt". Seine Abhängigkeit sei ihm mehrfach erklärt worden, er habe aber keine Einsicht gezeigt. Gerichtsmediziner Johann Haberl stellte fest, nur durch glückliche Umstände seien die Stiche in die Weichteile am Kopf der 21-Jährigen nicht tödlich gewesen. Wenn sie in nur etwas anderer Richtung geführt worden wären, hätten sie die Halsvene oder die große Halsschlagader getroffen.
Die Laienrichter entschieden mit fünf zu drei Stimmen, dass es sich um versuchten Mord handelte, aber auch mit sechs zu zwei, dass dem Angeklagten ein strafbefreiender freiwilliger Rücktritt von der Tat zuzugestehen sei. Er wurde deshalb einstimmig der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen schuldig gesprochen. Das Strafausmaß beträgt dafür ein bis 15 Jahre. Er wurde zu sechs Jahren verurteilt, mildernd war unter anderem das teilweise Geständnis. Er soll außerdem pauschal 5.000 Euro Teilschadenersatz und -Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen. Er nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.