Der Angeklagte behauptet, sie sei einfach betrunken gestürzt.
Der Prozess gegen einen 32-Jährigen, der im Juni 2014 in Traun durch ein Fahrmanöver seine Freundin von der Motorhaube eines Auto geschleudert haben soll, ist am Montag erneut vertagt worden. Am Wort war u.a. der medizinische Gutachter. Für ihn stützt das Verletzungsmuster des Opfers die Version der Anklage, aber nicht die des Beschuldigten, der von einem Sturz unter Alkoholeinfluss spricht.
Schädelfraktur
Die Anklage wirft dem Mann vor, bereits im Mai seine damalige Freundin durch Schläge verletzt und ihr Handy zerstört zu haben. Im Juni soll sie sich nach einem Streit vor einem Lokal in Traun (Bezirk Linz-Land) auf die Motorhaube seines Autos gesetzt haben, um ihn, der keinen Führerschein besitzt, am Wegfahren zu hindern. Der Beschuldigte habe aber einfach Gas gegeben und sie heruntergeschleudert, so Staatsanwalt Philip Christl. Die Frau erlitt dabei u.a. eine Schädelfraktur. Im Spital soll ihr der Mann dann noch nahegelegt haben, bei der Polizei auszusagen, sie könne sich an nichts erinnern.
Der Angeklagte leugnete den gesamten Prozessverlauf diese Version. Vielmehr sei die Frau alkoholisiert gewesen und gestürzt. Unter den am Montag geladenen Zeugen waren die Sanitäter, die die Verletzte ins Spital gebracht hatten. Ihnen war damals auch gesagt worden, es handle sich um eine Sturzverletzung. Allerdings habe das Opfer wegen mangelnder Deutschkenntnisse selbst nicht mit ihnen gesprochen, sondern der Angeklagte übersetzt.
Medizinisches Gutachten
"Ein banales Sturzereignis ist nicht ausreichend, um die Verletzungen zu erklären", sagte hingegen der medizinische Sachverständige. Die Frau habe nicht nur eine Schädelfraktur erlitten, sondern auch großflächige Abschürfungen. Das könne bei einem Sturz nur geschehen, wenn man beispielsweise mit dem Rücken über Treppen herunterrutscht, erklärte er. Für ihn muss "eine gewissen Beschleunigung stattgefunden haben". Die Version des Opfers, dass es von der Motorhaube geschleudert wurde, lasse sich aber sehr wohl mit den vorliegenden Verletzungen in Einklang bringen.
Auch in der Frage, ob die Frau betrunken war, widersprach der Gutachter der Version des Angeklagten: "Es kann zum Unfallzeitpunkt keine gravierende Beeinträchtigung durch Alkohol vorgelegen sein", Gleiches gelte für andere Drogen. Denn einige Stunden danach sei ein Nullwert gemessen worden.
Nach den Ausführungen des Gutachters wies Richter Thomas Kindermann den Angeklagten noch einmal darauf hin, dass ein Geständnis im Fall einer Verurteilung strafmildernd wäre. Der Mann blieb aber dabei, er habe seiner Ex-Freundin nichts angetan. Weil eine Zeugin nicht erschienen ist, wurde der Prozess vertagt und soll am 18. März fortgesetzt werden.