Gericht Wels

Frühpensionist nach Mord in Anstalt eingewiesen

11.01.2008

Ein 41-Jähriger ist am Freitag am Landesgericht Wels wegen Mordes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

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Der Frühpensionist hat im Juni vergangenen Jahres seine 75-jährige Nachbarin mit zahlreichen Messerstichen getötet und ihren 53-jährigen Sohn schwer verletzt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Paranoide Schizophrenie
In der Verhandlung hatte der Mann zugegeben, seine Medikamente nicht genommen haben. Er habe die "Stimme des Teufels" gehört, die ihm zunächst befohlen hätte, in den Wald zu gehen und sich selbst ein Küchenmesser in den Bauch zu rammen. Das habe er auch getan, allerdings habe er sich dabei nur leicht verletzt. Er sei dann wieder nach Hause zurückgekehrt und habe Wäsche gewaschen. Wenig später habe er seine Nachbarin gesehen und die Stimme habe ihm befohlen, auf sie loszugehen.

Wie von Sinnen auf Opfer eingestochen
Mindestens zehnmal stach er auf die 75-Jährige ein. Die Frau erlitt dabei unter anderem einen Lungendurchstich und Verletzungen an der Hauptschlagader, die sie nicht überlebte. Als der Sohn der Frau seiner Mutter zu Hilfe kommen wollte, versetzte er auch diesem 20 Stiche mit der 19 Zentimeter langen Klinge. Der 53-Jährige wurde bei der Attacke schwer verletzt und musste mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen. Ihm wurde unter anderem die Milz entfernt.

Von Polizei angeschossen
Das Opfer konnte gerade noch die Exekutive alarmieren. Als der erste Polizist am Tatort eintraf bedrohte der Frühpensionist auch diesen mit dem Messer. Er habe ihn erschrecken wollen, "damit er mich erschießt", schilderte er. Der Polizist feuerte insgesamt fünf Schüsse ab, um den Mann zu stoppen, und verletzte ihn schwer. An die Vorgänge konnte sich der 41-jährige nur mehr bruchstückhaft erinnern.

Wäre der Mann für zurechnungsfähig befunden worden, hätte die Anklage auf Mord, Mordversuch und gefährliche Drohung gelautet. Doch die Staatsanwaltschaft beantragte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Ein Schritt, der auch vom Anwalt des Mannes als "unvermeidlich" und als beste Lösung erachtet wurde. Der Frühpensionist selbst zeigte sich ebenfalls einsichtig in dieser Frage. Die Geschworenen schlossen sich an und entschieden für die Einweisung.

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