Verbotsgesetz

Fünf Welser wegen Wiederbetätigung vor Gericht

21.03.2008

Fünf Aktivisten des "Bundes Freier Jugend" müssen sich wegen Nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht verantworten.

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Fünf Aktivisten der rechtsextremen Jugendgruppierung "Bundes Freier Jugend" (BfJ) müssen sich im Mai wegen Verbrechen im Sinne des Verbotsgesetzes vor einem Geschworenengericht in Wels verantworten. Das gab die zuständige Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag in einer Presseaussendung bekannt. Der Strafrahmen beträgt zehn bis 20 Jahre, in Extremfällen sogar lebenslänglich.

Einschlägiges Material sichergestellt
Drei der Beschuldigten waren im März vergangenen Jahres nach einem Rechtsextremen-Treffen in St. Johann (Pongau) in Salzburg verhaftet und im September wieder freigelassen worden. An dem Treffen nahmen rund 60 Personen teil, ein Großaufgebot an Polizisten löste es auf. Einschlägiges Material wie Bücher, CDs und Transparente konnten sichergestellt werden. Für Aufregung sorgte in Oberösterreich auch ein Flugblatt, das den "Gesinnungs-Kerker" der drei inhaftierten Aktivisten anprangerte.

Einspruch abgelehnt
Die Beschuldigten hatten gegen die Anklageschrift, die bereits im Dezember vergangenen Jahres fertig war, Einspruch erhoben und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Das Oberlandesgericht wies den Einspruch allerdings ab und erklärte die Anklage für rechtswirksam, so die Staatsanwaltschaft.

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