Verbotsgesetz
Fünf Welser wegen Wiederbetätigung vor Gericht
21.03.2008
Fünf Aktivisten des "Bundes Freier Jugend" müssen sich wegen Nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht verantworten.
Fünf Aktivisten der rechtsextremen Jugendgruppierung "Bundes Freier Jugend" (BfJ) müssen sich im Mai wegen Verbrechen im Sinne des Verbotsgesetzes vor einem Geschworenengericht in Wels verantworten. Das gab die zuständige Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag in einer Presseaussendung bekannt. Der Strafrahmen beträgt zehn bis 20 Jahre, in Extremfällen sogar lebenslänglich.
Einschlägiges Material sichergestellt
Drei der Beschuldigten
waren im März vergangenen Jahres nach einem Rechtsextremen-Treffen in St.
Johann (Pongau) in Salzburg verhaftet und im September wieder freigelassen
worden. An dem Treffen nahmen rund 60 Personen teil, ein Großaufgebot an
Polizisten löste es auf. Einschlägiges Material wie Bücher, CDs und
Transparente konnten sichergestellt werden. Für Aufregung sorgte in
Oberösterreich auch ein Flugblatt, das den "Gesinnungs-Kerker" der drei
inhaftierten Aktivisten anprangerte.
Einspruch abgelehnt
Die Beschuldigten hatten gegen die
Anklageschrift, die bereits im Dezember vergangenen Jahres fertig war,
Einspruch erhoben und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Das
Oberlandesgericht wies den Einspruch allerdings ab und erklärte die Anklage
für rechtswirksam, so die Staatsanwaltschaft.