Verfahren verschleppt
Geldstrafe für faule Staatsanwältin
23.12.2019Eine Staatsanwältin wurde nun wegen ihrer Untätigkeit selbst vor Gericht gebeten. Nun wurde versucht, ihre Verfehlungen strafrechtlich aufzuarbeiten.
Linz. Die Staatsanwältin hat dafür gesorgt, dass in 13 Verfahren die Strafverfolgung hinterherhinkte. In zwei Verfahren war es ganz schlimm. In einem Verfahren ging die Möglichkeit der Strafverfolgung ganz verloren, da die damalige Staatsanwältin nach einem Beschluss nicht die darin aufgezählten Mängel in ihrem Strafantrag behob. Zwei Jahre und neun Monate war die Verzögerung in einem anderen Fall.
Im Ausland tätig
Die frühere Staatsanwältin kann auf eine internationale Karriere zurückblicken. Bei einer überstaatlichen Justizbehörde im Ausland war sie fünf Jahre lang. Nach ihrer Rückkehr nach Österreich wurde sie bei der Staatsanwaltschaft auf eine Planstelle der Ersten Staatsanwältin bestellt. Sie durfte demnach auch als Gruppenleiterin auftreten.
Krankenstand, "Erschöpfungsdepression", Ruhestand
Nach nicht einmal eineinhalb Jahren, nachdem sie die Stelle als Staatsanwältin übernahm, ging sie für ein Jahr in Krankenstand. Die damalige Diagnose lautete "Erschöpfungsdepression". Sie kehrte zurück, arbeitete drei Jahre und ging dann nach einem weiteren Krankenstand in Kur. Nach der Kur kam dann erneut ein Krankenstand. Wegen ihrer Dienstunfähigkeit wurde sie letztendlich in den Ruhestand geschickt.
Vor Oberlandesgericht Linz
Nun musste sich die Anwältin vor dem Oberlandesgericht Linz verantworten, das für die disziplinarrechtliche Aufarbeitung zuständig war. Während ihrer Zeit als Staatsanwältin verschlief sie einige Verfahren und das Gericht stellte zwar fest, dass bei der Angeklagten eine "Anpassungsstörung im Sinne einer chronifizierten Verbitterungsstörung, nicht jedoch eine depressive Erkrankung". Die Frau musste also ohne irgendwelche Ausflüchte ihre Arbeit während ihrer Dienstzeit verrichten.
Staatsanwälte haben die Pflicht, ihre Arbeit so rasch wie möglich zu erledigen.
Geldstrafe als Strafe
Die frühere Staatsanwältin, die nun in Pension ist, bekam eine Geldstrafe in Höhe eines monatlichen Ruhebezugs. Hinzu kommen auch noch die Verfahrenskosten.