Social-Media-Urteil
Posting kostet jungen Burschen ein Vermögen
01.10.2014
Thomas W. muss 19.000 Euro bezahlten, weil er einen Link auf Google+ teilte. Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit?
Das könnte unser Verhalten auf Facebook, Twitter, Google+ und anderen sozialen Netzwerken komplett verändern: Der 27-jährige Oberösterreicher Thomas W. postete auf seiner Google+ - Seite folgende Frage: "Bank vs. Endkunde: 150.000 Euro Schaden bei einem kleinen Bürger - und die Bank kommt damit durch?" Darunter setzte er das Vorschaubild einer Website seines Schwagers Bernhard Costa. Inhalte der Seite: Kritik an der Sparkasse Oberösterreich wegen eines Fremdwährungskredites der zu einem finanziellen Nachteil von Costa in der Höhe von eben 150.000 Euro führte.
Schuldspruch wegen Posting:
Anfang September wurde Thomas W. in einem Zivilrechtsprozess am Linzer Landesgericht für schuldig gesprochen und musste seine (Posting-) Aussage widerrufen. Bislang einmalig in Österreich. Nicht der Wortlaut, sondern der Anhang war das Problem. Für die Richterin war klar: Thomas W. hatte sich den Inhalt der Website zu eigen gemacht. Den kreditschädigenden Inhalt wollte er bewusst verbreiten. Das ließ sich die Sparkasse OÖ nicht gefallen.
Was dürfen wir posten?
Das könnte für uns alle die Master-Frage werden. Denn der Urteilsspruch hat es in sich: "Eine intellektuelle Beziehung des Verbreiters zu den weitergegebenen Gedankeninhalten ist nicht erforderlich. Es genügt bereits das technische Verbreiten … auch wenn man sich mit dessen Äußerungen nicht identifiziert", heißt es darin. Damit wird der Fall Thomas W. für jeden Nutzer brisant, denn damit kann jeder Poster angeklagt werden, auch wenn er den genauen Inhalt seiner Verlinkung nicht kennt.
Warum gilt die Meinungsfreiheit nicht?
Das tut sie, sagt der Gesetzgeber! Unwahre Tatsachenbehauptungen seien dadurch aber nicht geschützt. Sprich: Im Web gelten die selben Regeln wie im echten Leben. Folgt auch nur eine Person dem (kreditschädigenden) Posting, reicht das schon für eine Anklage. Politiker, Unternehmen und andere könnten sich nach dem Fall Thomas W. viel besser gegen Angriffe im Web zur Wehr setzen. User anderseits müssten viel besser aufpassen, was sie teilen, posten oder behaupten.
Thomas W. will gegen das Urteil jedenfalls berufen. Bernhard Costa, sein Schwager, steht am morgigen Donnerstag erneut vor Gericht.