Sorgerechts-Streit
Griechischer Bub darf vorerst bleiben
22.03.2010
Ursprunglich sollte der Dreijährige nach Griechenland abgeschoben werden.
Im Sorgerechtsstreit einer Oberösterreicherin und eines Griechen muss der gemeinsame dreijährige Sohn vorerst nicht in sein Heimatland. Die Frau war mit dem Buben 2008 von einem Österreich-Urlaub nicht nach Griechenland zurückgekehrt, der Oberste Gerichtshof (OGH) verpflichtete sie wie berichtet vergangene Woche zur Rückführung .
Verhaftung befürchtet
In einer dreistündigen Besprechung
habe am Montag die Familienrichterin versucht, mit der Mutter, ihrem Anwalt,
jenem des Vaters und einer Kinderpsychologin eine schonende Form der vom OGH
verhängten Anordnung zu finden, so das Gericht. Die Frau habe in einer
konstruktiven Atmosphäre angeboten, mit ihrem Sohn freiwillig in sein
Heimatland zurückzukehren. Sie fürchte aber die Verhaftung durch die
griechischen Behörden, erklärte die Oberösterreicherin. Denn bei der
Verhandlung im dortigen Gericht habe die Polizei vor dem Gericht gewartet
und nach ihr gefragt.
2. Aufschiebungsantrag gestellt
Aus diesem Grund hat der
Anwalt der Mutter nun auch einen zweiten Aufschiebungsantrag gestellt. Denn
eine Verhaftung der Mutter gefährde das Wohl des Kindes. So sei der OGH
davon ausgegangen, dass das Kind nicht zum Vater kommen solle. Die
Familienrichterin werde nun über diesen Antrag entscheiden, ein Zeitraum
dafür sei noch nicht abzusehen, hieß es weiter. Bis dahin werde der Bub
seiner Mutter nicht zwangsweise abgenommen. Parallel dazu habe sie dem Vater
bis zur Klärung der Situation ein stundenweises, von der Jugendwohlfahrt
begleitetes Besuchsrecht angeboten. Der Mann habe sich dazu vorerst nicht
geäußert