Urteile sind nicht rechtskräftig
Hassprediger bekommen mehrjährige Haftstrafen
07.05.2021Drei Haftstrafen: Drei, dreieinhalb und fünfeinhalb Jahre Haft - Nicht rechtskräftig.
Linz/Graz. Im Linzer Jihadisten-Prozess, bei dem drei Männer wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung auf der Anklagebank saßen, hat das Geschwornengericht Freitagabend einen Angeklagten schuldig- und alle anderen freigesprochen. Dennoch wurden für alle mehrjährige Haftstrafen verhängt - aufgrund vorheriger und rechtskräftiger Schuldsprüche in diesem Fall. Die nunmehrigen Urteile sind nicht rechtskräftig.
Das Verfahren war eine Neuverhandlung nach einer teilweisen Aufhebung von Urteilen in einem Grazer Prozess durch den Obersten Gerichtshof im vergangenen Jahr. Es wurde nach Linz delegiert, da die Angeklagten und Zeugen großteils von dort stammen.
Imam war Hauptbeschuldigter
Hauptbeschuldigter war der Imam eines türkischen Glaubensvereines in Linz. Ihm wurde in dem Prozess vorgeworfen, er habe dort als Vordenker einen Standort und Stützpunkt des Islamischen Staates und den damit verbundenen terroristischen Organisationen in Österreich geformt, sowie junge Männer radikalisiert und als Kämpfer für die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeworben.
Mitangeklagt waren auch ein Vereinsmitglied, das sich selbst nur als vorübergehenden Besucher des Vereines bezeichnete, und der Schriftführer. Der Obmann und der Kassier des Vereins sowie der Mieter der Räumlichkeiten waren schon zuvor freigesprochen worden. Allen Männern wurde die Beteiligung an einer staatsfeindlichen Vereinigung vorgeworfen. Ziel sei laut Anklage gewesen, in Österreich einen nach radikal islamistischen Grundsätzen ausgerichteten totalitären Gottesstaat mit dem Rechtssystem der Scharia zu etablieren. Dazu sollte die Unabhängigkeit der Republik Österreich und ihre in der Verfassung festgelegte Staatsform - Demokratie, die Trennung von Staat und Religion, das Rechtssystem, ihre Einrichtungen und Organe wie Bundespräsident, Parlament, Regierung, Gerichte und Bundesheer - beseitigt werden.
Das wiesen die Angeklagten zurück und erklärten, es gebe dafür keine Beweise. Eine Reihe von Zeugen bestätigte, dass sie bezüglich der Anklage nie auffällig gewesen seien. Allerdings gab es auch belastende Aussagen unter anderem von verzweifelten Eltern, wonach der sehr redegewandte Prediger mit Unterstützung der beiden anderen Angeklagten junge Männer in Vorträgen, mit Datenträgern und persönlichen Gesprächen manipuliert habe.
Umfangreiche Ermittlungen
Die umfangreichen Ermittlungen des Staatsschutzes seit 2013 unter Einsatz von Lauschangriffen, Abhören von Telefonaten, Auswertung von Mails und Computerdateien, Videoüberwachung und Observationen ergab Verbindungen zu anderen islamistischen Gruppierungen von Linz nach Graz und Wien sowie in Berlin und Bulgarien. Etliche Personen aus dem Umfeld dieser Gruppen seien als Gotteskrieger in den Jihad in Syrien gezogen, einige wurden dort verwundet oder getötet. Auch Gutachten eines Islam-Experten und eines für islamistischen Terror fielen kritisch zu den Angeklagten aus.
Die Urteilsfindung war für die Geschwornen nicht einfach. Denn der Prediger und der zweite Angeklagte waren im Verfahren in Graz wegen Beteiligung an einer terroristischen Verbindung und an einer kriminellen Organisation schon rechtskräftig verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hob lediglich die Verurteilung wegen Beteiligung an einer staatsfeindlichen Vereinigung auf. Beim dritten wurden alle Verurteilungen - wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, an einer kriminellen Organisation und einer staatsfeindlichen Vereinigung sowie Terrorfinanzierung - aufgehoben. Damit wurden auch die in Graz verhängten Strafen kassiert. In Linz waren die drei wegen aller gekippten Schuldsprüche erneut angeklagt.
Die Geschwornen in Linz sprachen alle von der Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung frei. Den dritten auch vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation. Er wurde nur wegen Terrorismusfinanzierung verurteilt und fasste drei Jahre statt ursprünglich sechs aus. Er hatte seinem Bruder, der als Scharfschütze kämpfte, auch ein Zielfernrohr geschickt. Der Prediger wurde zu 5,5 Jahren Haft statt ursprünglich sieben, der dritte zu 3,5 statt fünf Jahren verurteilt. Bei der Strafbemessung wurden vor allem die bisherige Unbescholtenheit und die lange Verfahrensdauer als mildernd berücksichtigt. Erschwerend gewertet wurden vor allem die verwerflichen Beweggründe, zum Teil auch das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, die Verteidiger erbaten drei Tage Bedenkzeit, die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.