Gegen Halterin

Hitzetod von zwei Schäferhunden: Anzeige eingereicht

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Der Rechtsanwalt des Tierschutzvereines Pfotenhilfe bringt heute eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. 

Der dramatische und qualvolle Tod zweier Schäferhunde am Rande einer Veranstaltung des Jugendlagers des Österreichischen Vereins für Deutsche Schäferhunde (SVÖ) sorgt Österreichweit für Aufregung. 

Nachdem die Behörden bereits die Ermittlungen in dem Fall von Tierquälerei aufgenommen haben, schalten sich nun auch die Tierschützer ein. Der Rechtsanwalt des Vereins Pfotenhilfe hat nun eine Anzeige gegen die Halterin der toten Tiere eingereicht. Er erachtet den Tatbestand der Tierquälerei nach §222 des Strafgesetzbuches gegen die junge Tierhalterin aus dem Südburgenland gegeben.

Hundebox

In einer (ähnlichen) Hundebox sollen die Schäferhunde gestorben sein.

© Pfotenhilfe

Zudem wirft er der Schäferhund-Besitzerin- sie soll noch ein Tier bei sich haben- die Unterdrückung von Beweismitteln vor, da sie die Kadaver der beiden Hunde äußerst rasch entsorgt hatte. 

Hundehalterin hat noch einen Schäferhund

Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler dazu: "Dass hier offensichtlich versucht wurde, den qualvollen Todeskampf dieser hilflosen Hunde zu vertuschen, kommt erschwerend hinzu und lässt die Vorgänge und die Wertigkeit von Tieren bei solchen ohnehin schon suspekten 'Hundegebrauchsveranstaltungen' in einem noch schlechteren Licht erscheinen", sagt Stadler. "Das Tierschutzgesetz ist hier zu wenig scharf, da es nur Geldstrafen vorsieht. Abschreckend sind aber nur Haftstrafen. Es ist ein bekannter Missstand, dass bei 'Hundesport'-Veranstaltungen die Hunde viele Stunden illegal in engen Boxen eingesperrt werden. Transportboxen oder -anhänger sind ausschließlich für den Transport erlaubt."  

Man hoffe nun, dass die Staatsanwaltschaft den vorliegenden Fall ernst nehme. "Wir machen uns insbesondere deshalb große Sorgen, da die Halterin zumindest noch einen weiteren Schäferhund haben soll", so Stadler. "Ein Tierhaltungsverbots-Bescheid ist nach einer gerichtlichen Verurteilung oder Diversion sofort möglich und aus unserer Sicht bei derart schweren Fällen die einzig logische Konsequenz", so Stadler.

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