Trio vor Gericht

Home-Invasion bei Alt-Landesrat: Tipp kam von Einheimischen

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Bei dem Prozess am Landesgericht Ried werden sich unter anderem ein Innviertler wegen schweren Raubes verantworten müssen. 

OÖ. Der Vorfall muss der Familie vom ehemaligen Landesrat und Unternehmer Josef Fill noch in den Knochen sitzen. Denn die drei vermummten Räuber standen in einer Nacht im Juli 2023 gegen 1 Uhr plötzlich in deren Haus in Gurten, Bezirk Ried. Eingedrungen waren sie in das Gebäude durch ein Fenster im Erdgeschoß. 

Daheim waren zu diesem Zeitpunkt Josef Fill, seine Frau und deren Tochter (60). Der ehemalige Politiker, der erst ein paar Tage vor dem schrecklichen Vorfall seinen 84.Geburtstag gefeiert hatte, und die beiden Frauen wurden von den vorerst Unbekannten mit Kabelbindern gefesselt. Das Martyrium dauerte rund eine Stunde, in der die Einbrecher das gesamte Haus durchwühlten. 

Doch anstatt die Opfer noch zu befreien, flüchteten die Männer und ließen die Familie gefesselt zurück. Die Angreifer flüchteten mit Uhren, Schmuck und Bargeld  im Wert von rund 90.000 Euro, wo die Beute heute ist, ist unklar.

Gegen 2.15 Uhr konnten sich die drei selbst befreien. Sie erlitten einen großen Schock. Die 60-jährige Tochter, die eigentlich nur zufällig zu Besuch war, musste nach dem fürchterlichen Vorfall sogar ins Spital. 

Anstifter soll Innviertler (30) sein

Für den Vorfall sollen die drei Angeklagten, denen heute, Donnerstag, vor dem Landesgericht Ried der Prozess gemacht wird, verantwortlich sein. Zwei Verdächte, ein Mazedonier (47) und ein aus Kasachstan stammender Deutscher (43) waren schnell festgenommen worden. DNA-Spuren im Haus hatten die beiden, die Vorstrafen haben, überführt.  Nach einem weiteren Mann, der das Fluchtauto gefahren haben soll, wird noch gesucht.

Der mutmaßliche Anstifter der Bande soll allerdings ein Innviertler sein, also in der Nähe wohnen. Der 30-Jährige, der in Haft sitzt, soll die entscheidenden Hinweise zu dem Raub gegeben haben. Er hätte bei dem Deal laut einem Zeugen aber über Millionen-Beträge, die zu holen seien, gesprochen. 

Der Deutsche Angeklagte hat bereits ein langes, teils einschlägiges Vorstrafenregister: 17 Einträge finden sich in Deutschland, Spanien und Frankreich. Auch der Mazedonier weist bereits mehrere Vorstrafen auf. 

Nur der Österreicher, der als als Tippgeber fungiert haben soll, ist bisher unbescholten. Der Erst- und der Zweitangeklagte sollen die Tat dann gemeinsam mit einem noch flüchtigen Komplizen ausgeführt haben. Ein weiterer flüchtiger Mittäter soll im Auto gewartet und als Fahrer geholfen haben. 

Der mutmaßliche Tippgeber räumte zwar ein, dass er auf die Familie aufmerksam gemacht habe. Er will aber nur an einen Einbruch gedacht haben, nicht an einen Raubüberfall. Auch der Erstangeklagte habe nicht mit Gewaltanwendung gerechnet und auch nicht, dass jemand psychischen Schaden davontragen könnte, wie er behauptete. Bei der Abwehr der Täter brach sich der frühere Landespolitiker einen Mittelhandknochen, die gesamte Familie leidet nach wie vor unter den Folgen des traumatischen Ereignisses.

Ex-Landesrat schildert den Raub vor Gericht

Der Ex-Landesrat schilderte im Zeugenstand, dass er von drei Männern mit Sturmhaube fixiert und gefesselt worden sei. Die Täter hätten ihm mit Klebeband den Mund verschlossen und einen Pullover über den Kopf gezogen. "Wo ist Schwarzgeld? Wo ist Tresor?", sei er gefragt worden. Eine Person habe österreichischen Dialekt gesprochen. "Das war 100-prozentig ein Innviertler", betonte er auf Nachfrage einer Beisitzerin.

Die Täter hätten gewusst, dass die Familie zu Hause sei, als sie sich Zutritt zu dem Haus verschafften, sagte der Staatsanwalt. Auf die Spur der Angeklagten kam man u.a. wegen einer vergessenen Taschenlampe und der Kabelbinder, aber auch aufgrund von DNA-Auswertungen. "Es ist akribischer Polizeiarbeit zu verdanken, dass sie heute hier sitzen und nicht weitere Verbrechen begangen haben", so Ebner.

Der Deutsche und der Mazedonier sind geständig, der Innviertler, der auch durch die Handyauswertung - er hatte ein Google-Maps-Foto des Hauses am Handy - belastet wird, teilweise. Ihm drohen ein bis zehn Jahre Haft, den Hauptangeklagten fünf bis 15 Jahre. Der Staatsanwalt forderte bereits zu Beginn, dass man den Strafrahmen auch ausschöpfen solle. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Urteil steht aus.

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