Erste Ausnahmegenehmigung

Im Mühlviertel dürfen Wölfe jetzt vertrieben werden

05.09.2018

Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm erlaubt, wenn Tier zu nahe an Häuser kommt.

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Nach mehreren Wolfssichtungen und -rissen erlaubt Oberösterreich in der Mühlviertler Gemeinde Liebenau (Bezirk Freistadt) Vergrämungsmaßnahmen. Nähert sich ein Wolf auf 200 Meter einem bewohnten Gebäude, dürfen Grundstückseigentümer und Jäger Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm einsetzen, um ihn zu vertreiben, teilte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) mit.

Es sei die erste Ausnahmebewilligung, die erteilt worden sei, so Hiegelsberger. Sie gilt bis 31. Dezember 2019 und jede Maßnahme müsse exakt protokolliert werden. Das Vorgehen ist Teil eines bei einem Runden Tisch im Mai vereinbarten Zwei-Stufen-Plans. Die erste Stufe sieht Vergrämungsmaßnahmen vor, die zweite auch den Abschuss von Tieren, die sich selbst durch Gummigeschoße und Ähnliches nicht von Häusern fernhalten lassen.

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