Diskriminierung

Kopftuch: Frau erhält 1550 Euro Schadensersatz

10.02.2015

Muslima wurde bei Bewerbungsgespräch diskriminiert und erhlielt Schadensersatz.

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© dpa/Paul Zinken
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Die junge Frau, welche sich gerade in Ausbildung befand, bewarb sich für eine offene Stelle bei einem Metallbetrieb. Wie aus einer Presseaussendung der Arbeiterkammer Oberösterreich hervorgeht, wurde die junge Muslima aufgrund ihres Kopftuchs dort abwertend behandelt. Die Frau wandte sich an die Zentrale für Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien, die den Fall vor die Gleichbehandlungskommission brachte. Die Arbeiterkammer Oberösterreich ging für die Frau vor Gericht: Das Urteil: 1550 Euro Schadensersatz.

Kopftuch als "Fetzn" tituliert
Im Verlauf des Gesprächs soll nach Aussage der jungen Frau der Satz "Wenn Sie den Fetzen runter geben, dann schauen wir uns das an" gefallen sein. Zudem kommt hinzu: als die Bewerberin vorschlug, statt des Kopftuches eine Perücke zu tragen, sei sie ausgelacht und als "Hinterwäldlerin" dargestellt worden. Außerdem gab man ihr den Rat sich "noch einmal mit einem normalen Foto" zu bewerben, so die Frau.

 Die Gesprächspartnerin der Frau beim Vorstellungsgespräch muss der Klägerin 1000 Euro Schadenersatz zahlen. Die ebenfalls beklagte Firma kam mit weniger davon: Hier stimmte die junge Frau einem Vergleich über 550 Euro zu.

Kein Platz für Diskriminierung
Das Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass niemand "aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf, insbesondere nicht bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses."


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