Der Verein Pfotenhilfe erfuhr von einem aktuellen Bescheid der BH Steyr-Land, in dem zwangsweise Erschießung von fünf Jungschwänen in Garsten angeordnet wird.
Es ist schockierend: Die BH Steyr-Land hat die Erschießung von fünf Jungschwänen angeordnet. Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler zeigt sich fassungslos: "Wenn ich es nicht schwarz auf weiß hätte, würde ich es nicht glauben". Der Sprecher versteht nicht, warum die Pfotenhilfe nicht in diesem Fall vom Land OÖ um Hilfe gefragt wurde. Im Sommer 2023 wurden etwa aus einer behördlichen Beschlagnahmung über 130 Vögel am Tierschutzhof Pfotenhilfe untergebracht, darunter 35 Wasservögel.
Der Pressesprecher sagt: "Es ist doch bekannt, dass auf unseren großzügigen Teichen neben Enten und Gänsen auch Schwäne mit Handicaps leben! Seit letzter Woche pflegen wir einen geschwächten Schwan vom Wallersee mit einer abheilenden Beinverletzung. Also könnten diese ungewollten Schwanenkinder auch zu uns übersiedelt werden und sich später aussuchen, ob sie bleiben oder an den Seen in der Umgebung eine Familie gründen wollen", weiters meint er: "Dass bei Tieren immer sofort mit Tötung reagiert wird, nur weil Schäden behauptet werden, ist zum Schämen. So wird die Welt jedenfalls kein friedlicherer Ort. Schwäne sind ein Symbol der Liebe und lebenslangen Treue, man freut sich und bewundert sie normalerweise, wenn man sie sieht. Wenn sich jemand über Katzenkot im Gemüsebeet beschwert, wird ja auch nicht der Zwangsabschuss der Nachbarskatze angeordnet! Wildtiere fallen zwar genauso unter das Bundestierschutzgesetz, Jagd ist jedoch weitestgehend ausgenommen".
Land OÖ kann sofortige Tötung anordnen
Obwohl Schwäne eigentlich, wie viele andere Tiere, per Verordnung ganzjährig geschont sind, ist es den Behörden laut OÖ Jagdgesetz möglich, eine sofortige Tötung anzuordnen. In einer Beschwerde gegen den Bescheid der BH Steyr-Land, die der Pfotenhilfe vorliegt, wird eine Umsiedlung angeregt. Bis jetzt gab es darauf keine Antwort.
Laut Bescheid wurden auch in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2023 solche Tötungen angeordnet. Stadler befürchtet: "Der Verdacht liegt daher nahe, dass auch weitere Bezirke schon solche Skandalbescheide erlassen haben. Die fünf Jungschwäne sind wahrscheinlich gar nicht mehr am Leben, weil solche Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben".