Nach der Tötung seines Freundes stellte sich ein 36-Jähriger bei der Polizei.
OÖ. Ein Oberösterreicher (36) gestand am Samstag, einen Freund (29) erstickt zu haben. Die Polizei fand die Leiche des 29-Jährigen in einer Wohnung im Linzer Franckviertel. Der 36-Jährige befindet sich in Haft. So weit scheint der Fall eindeutig. Es gibt aber noch einiges zu klären.
Beleg fehlt, dass toter Freund um »Hilfe« bat
Der Beschuldigte gab an, seinem selbstmordgefährdeten Freund „versprochen“ zu haben, ihm wegen seiner langjährigen Schmerzen beim Selbstmord zu helfen. Er kaufte ihm Tabletten. Als er darauf Nachschau hielt, befand sich sein Freund in einem toxischen Zustand, gab aber noch Lebenszeichen von sich. Um das „Versprechen“ einzuhalten, griff der 36-Jährige daher zu Polster und Decke und drückte sie gegen dessen Gesicht. Eine Obduktion wurde angeordnet. Es gibt bisher keinen Beleg, aus dem hervorgeht, dass ihn der Tote um die Beihilfe zum Selbstmord gebeten hätte.
Gesetz. ÖSTERREICH bat Strafverteidiger Andreas Strobl um eine Einschätzung: „Schwierig ist der Beweis, dass die Tötung vom Freund ernstlich und eindringlich verlangt wurde. Für Töten auf Verlangen sieht das Gesetz nur bis zu 5 Jahre Haft vor. Kann er dies nicht beweisen, droht eine Mordanklage – mit bis zu lebenslanger Haft.“(lae)