Staatsanwältin: 'Besonders verwerflich'
Manipulierte Deutschtests - Bedingte Haftstrafen für Ex-Prüferin
08.04.2019Eine Ex-Lehrerin wurde in einem Bestechungsprozess in Linz zu unbedingten Haftstrafen verurteilt.
Eine Ex-Prüferin, die in 68 Fällen Sprachtests von Zuwanderern gegen Bezahlung manipuliert haben soll, und drei Mitangeklagte sind am Montag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Nachdem sie überraschend umfassende Geständnisse abgelegt hatten, ging der Bestechungsprozess rasch über die Bühne.
Eine weitere Mitbeschuldigte, die Schwester der 43-Jährigen kam nur mit einer Geldstrafe von 480 Euro davon. Die Hauptangeklagte hingegen fasste wegen Bestechlichkeit, Urkundenunterdrückung und -fälschung zwölf Monate bedingte Haft und 3.600 Euro unbedingte Geldstrafe aus. Weil Staatsanwältin Renate Lachberger dieses Urteil zu milde vorkam, kündigte sie Strafberufung an. Zu den anderen Urteilen - zwei Vermittler erhielten je neun Monate bedingt, ein Prüfling vier Monate bedingt - gab sie keine Erklärung ab.
Durchschnittlich 400 Euro habe die ehemalige Prüferin, die von 2011 bis 2016 fallweise für den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) die Tests abnahm, für ein positives Ergebnis von Kandidaten verlangt. Als Gegenleistung habe sie mit Bleistift angekreuzte falsche Antworten im Multiple-Choice-Teil der dreiteiligen Prüfung im Nachhinein ausgebessert. "Als Rekord wurden bei 37 von 45 Fragen Ausradierungen vorgenommen", erzählte die Staatsanwältin.
Den frei zu verfassenden Text schrieben die Kandidaten mit Hilfe der Lehrerin, bevor die Aufsätze zur zentralen Auswertung nach Wien weitergeleitet wurden. Bei einem Gespräch mit zwei Prüfern, dem dritten Teil der Prüfung, ging sie mit Teilnehmern die Fragen vorher durch. Oder aber sie änderte negative Anmerkungen der Kollegen nach dem Gespräch in positive um.
Das Agieren der Prüferin bezeichnete Lachberger als "besonders verwerflich", denn es wurde "mit Geld der Integrationsgedanke hintergangen". Die Sprachtests sind laut Gesetz Voraussetzung für sogenannte niedergelassene Fremde, um entweder den Aufenthaltstitel oder die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
"Ich bereue sehr, was ich gemacht habe. Meine Strafe war, dass ich nach Auffliegen der Sache einen Schlaganfall hatte", meinte die Angeklagte zur Richterin Andrea Haidvogl. Ein konkretes Motiv für ihrer Taten konnte sie nicht wirklich nennen. Mal wollte sie ihrem heutigen Ex-Freund, der spielsüchtig sei, finanziell helfen. Persönlich sei die alleinerziehende Mutter zweier Kinder jedoch nicht in einer ernsthaft prekären Situation gewesen.
Auch die Schwester der Hauptangeklagten, die ebenfalls als Prüferin tätig war, gab zu, Deutschtests von ihren Kandidaten an die 43-Jährige weitergegeben zu haben. Allerdings betonte sie, anfangs nicht gewusst zu haben, was mit den Prüfungen passierte. Zwei weitere Mitangeklagte, die offenbar fleißig Kunden an die Hauptangeklagte vermittelten und anscheinend dafür Provisionen kassierten, stellten dies vor Gericht nicht länger in Abrede: "Habe es nicht ohne Geld gemacht", erklärte einer von ihnen. Und Prüfling gestand, 1.500 Euro für ein positives Ergebnis an einer der beiden Vermittler gezahlt zu haben.
Nur der sechste Angeklagte, ein Prüfling aus der Türkei, versicherte, für einen bestandenen Test nichts gezahlt zu haben. Sein Verfahren klammerte Haidvogl daher aus der Hauptverhandlung am Montag aus.