Urteil nicht rechtskräftig
Mann erschoss Ehefrau: 20 Jahre Haft für Mord
07.07.2022Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig. Das Urteil nicht rechtskräftig.
Wels. Ein 46-Jähriger, der seine Frau erschossen haben soll, ist Donnerstagabend im Landesgericht Wels nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig. Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert. Den konkreten Auslöser für die Tat konnte der Angeklagte nicht nennen, war aber geständig - wenn auch mit Erinnerungslücken zum Tathergang.
Der Ehemann hat seine Frau am 8. Jänner daheim mit einem Schuss aus seiner Pistole in den Hinterkopf getötet, wie er vor Gericht erneut bestätigte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm einen "lupenreinen Mord" vor. Sein Verteidiger sprach hingegen von Totschlag, eine Handlung im Affekt mit einer Höchststrafe von fünf bis zehn Jahren. Daher wollte der Anwalt, dass den Geschworenen auch die Eventualfrage nach Totschlag gestellt wird, was allerdings vom Richtersenat abgelehnt wurde. Der Verteidiger überlegt nun ein Nichtigkeitsbeschwerde.
Der ehemalige Jäger war bis zur Tat unbescholten, die Tatwaffe und drei weitere Gewehre besaß er rechtmäßig. Das Paar hatte sich 2009 kennengelernt und ein halbes Jahr später geheiratet. Die beiden haben gemeinsam drei Kinder im Volksschulalter, zwei weitere stammen aus einer früheren Beziehung der Getöteten.
Hilfe von außerhalb habe er sich nicht geholt
Der mit einer schwarzen Krawatte vor Gericht erschienene Angeklagte sagte, dass die Ehe zerrüttetet gewesen sei. Daran sei auch er schuld gewesen. Auch von Scheidung sei die Rede gewesen. Hilfe von außerhalb habe er sich nicht geholt. Das Paar hatte offenbar geplant, vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen nach Schweden auszuwandern. Darüber habe Einigkeit geherrscht.
Am 8. Jänner soll es zu einem Streit um Arbeiten am Haus des Paares gekommen sein. Der Mann ging danach in den Keller, trank Bier und Schnaps und kam mit einer Alkoholisierung an die zwei Promille in das Erdgeschoß zurück, hieß es vor Gericht. Dort legte er sich demnach auf ein Sofa. Aus einem Grund, den er nicht nennen kann, stand er auf und schoss der 42-Jährigen aus einem Meter Entfernung in den Kopf. Eines der Kinder, die sie mit in die Ehe gebracht hatte, wurde Augenzeuge. Die Frau wurde noch ins Krankenhaus geflogen, war aber nicht mehr zu retten. Der Mann rief die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm "eine Akzentuierung von Narzissmus", jedoch keine Persönlichkeitsstörung. Lange habe er laut eigenen Angaben mit Gedanken an Mord oder auch Selbstmord gespielt. Das spreche laut Gutachten gegen den vom Verteidiger angeführten Totschlag.