Urteile sind nicht rechtskräftig
Mehrjährige Zusatzstrafen für Home-Invasion 2013 in Ried
09.11.2020
Ried im Innkreis. Im Prozess nach einer Home Invasion bei einem oberösterreichischen Unternehmerpaar im Jahr 2013 sind am Montag im Landesgericht Ried ein Mazedonier und ein Kosovare zu Zusatzstrafen von sechs Jahren und vier Monaten bzw. fünf Jahren verurteilt worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die beiden standen in der Causa bereits zum zweiten Mal vor dem Richter. 2014 waren sie freigesprochen worden. Damals konnte das Gericht nicht klären, wer welche Rolle im Tatablauf eingenommen habe und sprach die beiden im Zweifel frei. Nachdem sich aber 2017 ein Zeuge mit belasteten Aussagen gemeldet hatte, kam es im Vorjahr zu einer Wiederaufnahme.
In der Nacht auf den 11. Juni 2013 drangen insgesamt drei maskierte Männer in die Villa der Seniorchefs einer Firma in Ried ein, während ein Vierter Schmiere stand. Sie holten den damals 73-Jährigen und seine 64-jährige Frau aus dem Bett, setzten dem Mann eine Pistole an den Kopf sowie ein Messer an den Hals und zwangen ihn, die Tresore zu öffnen. Dann sperrten sie die beiden ins WC und flüchteten. Bei dem Coup wurden Goldbarren, Schmuck und Bargeld im Wert von 770.000 Euro erbeutet.
Zwei Verdächtige wurden geschnappt
Zwei Verdächtige wurden geschnappt und vor Gericht gestellt. Die Anklage stützte sich über weite Strecken auf eine Rufdatenauswertung. Die Opfer konnten die Beschuldigten aber weder als Täter identifizieren noch ausschließen. Fingerabdrücke oder DNA-Spuren gab es nicht. So wurden die Angeklagten, die ihre Unschuld beteuerten, im Dezember 2014 freigesprochen.
2017 meldete sich ein Zeuge, der den Mazedonier und den Kosovaren erneut belastete. Schließlich kam es 2019 zu einer Wiederaufnahme. Der neuerliche Prozess gestaltete sich aber ebenso zäh, der Zeuge stand plötzlich nicht mehr wirklich hinter seinen Anschuldigungen. Ein weiterer Zeuge, der sich derzeit in Irland aufhält, wurde am Montag via Videoschaltung befragt. Dabei ging es um ein Telefonat, das einer der Täter während des Überfalls geführt haben soll. Es steht der Verdacht im Raum, dass es sich bei seinem Gesprächspartner um den Zeugen gehandelt haben könnte. Dieser wusste aber in seiner Einvernahme nicht mehr, ob ihm die Telefonnummer damals gehört habe. Auch die beiden Angeklagten - einer von ihnen sitzt derzeit in der Schweiz in Haft - kamen ihm eher nicht bekannt vor.
Auch wenn die Zeugenaussagen das Gericht nicht weiterbrachten, so ließ sich diesmal für die Richterin aufgrund der Rufdatenauswertung die Rollenverteilung eindeutig klären. Demnach sei einer der Angeklagten ein unmittelbar Ausführender gewesen und der andere, der früher bei den Opfern beschäftigt war, der Tippgeber, der in der Nähe wartete, um bei etwaigen Fragen oder Problemen telefonisch zu helfen. Damit kam es zu einem Schuldspruch. Die Verteidiger kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.