Linz
Mord als Selbstmord getarnt: 20 Jahre Haft
21.05.2013
Angeklagter bestritt jede Schuld - Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein 29-jähriger Oberösterreicher, dem vorgeworfen wurde, er habe seine Ex-Freundin getötet und die Tat als Selbstmord getarnt, ist in einem Geschwornenprozess am Dienstag im Landesgericht Linz schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte bestritt stets jede Schuld. Die acht Geschwornen folgten aber den belastenden Indizien und sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Anklage habe der 29-Jährige in der Nacht auf den 23. Oktober vergangenen Jahres seine 26-jährige Ex-Freundin getötet und sie anschließend mit dem Kabel eines Glätteisens so an die Badezimmertür ihrer Wohnung in Auberg im Bezirk Rohrbach gehängt, dass es wie ein Selbstmord aussehen sollte. Das Motiv sei unerwiderte Liebe, denn er habe die von ihr betriebene Trennung im Jahr 2009 nie akzeptiert. Die Anklage führte insgesamt 18 DNA-Spuren des Angeklagten an der Kleidung, am Körper der Toten und am Glätteisen an. Er habe kein schlüssiges Alibi. Die Tote habe keinerlei persönliche Probleme gehabt, die als Grund für einen Selbstmord infrage kämen.
Der Gerichtsmediziner berichtete in seinem Obduktionsgutachten, die Verletzungen, die er an der Toten gefunden habe, seien nicht in Zusammenhang mit einem Selbstmord zu bringen, sondern stammten von stumpfer Gewalteinwirkung. Er vermutete, dass die Frau einem "Burking" zum Opfer gefallen ist: Eine ihr körperlich überlegene Person habe sich auf sie gekniet oder gesetzt. Obendrein sei ihre Atmung durch einen weichen Gegenstand vor Gesicht beeinträchtigt worden. Zuletzt sei sie bewusstlos geworden. Dann sei sie in die Schlinge des Glätteisens an der Tür gehängt worden.
Der Kriminalpsychologe Thomas Müller analysierte aus dem Akt und den Fotos aus der Wohnung, dass es sich um eine sehr ordentliche Person gehandelt habe, die nicht auf diese Weise Selbstmord begehen würde. Es könnte sich um ein persönliches Tötungsdelikt handeln. Deshalb habe die dafür verantwortliche Person vom "logischen Täter" ablenken wollen und den Tatort in Richtung Selbstmord verändert.
Der Verteidiger des Angeklagten, Andreas Mauhart, stellte dem gegenüber, dass die Verletzungen des Opfers auch anders entstanden sein könnten. Die DNA-Spuren würden von einem früheren Besuch des Angeklagten in der Wohnung der Frau stammen. Dabei habe er das Glätteisen berührt und von dort seien die DNA-Spuren auf die Frau übertragen worden. Die Wohnung der Toten sei zugesperrt, die einzigen zwei Schlüssel drinnen gewesen.
Der Angeklagte wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Mildernd war für das Gericht bei der Strafbemessung einzig seine bisherige Unbescholtenheit, erschwerend die qualvolle Begehung der Tat. Er wurde obendrein zum Ersatz der Verfahrenskosten, der Begräbniskosten und zu 1.000 Euro Teilschmerzensgeld für die Mutter der Toten verurteilt. Er nahm das Urteil regungslos entgegen. Der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger legte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, es ist somit noch nicht rechtskräftig.