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Oma-Mord: 18 Jahre Haft für Opa

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Der 19-Jährige Enkel bekam 12 Jahre Haft. Nicht rechtskräftig.

Ein 19-jähriger Oberösterreicher ist am Freitag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen Mordes an seiner 68-jährigen Großmutter zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Sein Großvater, der ihn laut Anklage zu der Tat angestiftet haben soll, das aber leugnet, bekam 18 Jahre als Bestimmungstäter. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Großvater leugnete Tat bis zum Schluss
Der Teenager soll Ende Oktober des Vorjahres seine Oma mit Axthieben und Messerstichen getötet und die Tat als Einbruch getarnt haben. Der Großvater war zu diesem Zeitpunkt bei einem Maturatreffen. Als der 72-Jährige nach Hause kam, fand er die blutüberströmte Leiche seiner Frau. Der 19-Jährige gestand die Tat, sagte aber, sein Opa habe ihn damit beauftragt. Dieser leugnet das, verstrickte sich bei Details aber häufig in Widersprüche. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Fritzl-Gutachterin
Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner attestierte beiden Angeklagten Zurechnungsfähigkeit, aber narzisstische Persönlichkeitsstörungen. Der 19-Jährige sei süchtig nach Bewunderung. Es sei für ihn einfacher gewesen, die Bluttat zu begehen, als die Anerkennung seines Opas zu verlieren. Zur Persönlichkeit des nicht geständigen Großvaters würde es passen, dass er so etwas delegiert, so die Sachverständige. Zu seinen variierenden Angaben in Detailfragen sagte sie, der 72-Jährige zeige keine Anzeichen von Demenz, aber der Wunsch nach einer positiven Wirkung in der Öffentlichkeit sei für ihn stärker als die Realität.

"Er hat ihn lebenslang zum Mörder seiner Großmutter gemacht", gab sich der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer von der Bestimmungstäterschaft des Großvaters überzeugt. Motiv seien demnach Eheprobleme gewesen. Die Verteidiger des 72-Jährigen kritisierten, dass die Anklage nur auf den Aussagen des 19-Jährigen basiere. "Ich habe die Wahrheit gesagt", beteuerte der junge Mann in seinen Schlussworten. Bei einem Lokalaugenschein soll er gefragt haben: "Opa, warum lässt du mich jetzt alleine?" Der Bursch gab sich reumütig: "Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen, auch wenn ich es gerne täte."

Einstimmiger Schuldspruch
Die Geschworenen sprachen die beiden einstimmig schuldig. Mildernd erkannte das Gericht unter anderem die Unbescholtenheit der zwei Männer an, erschwerend die Heimtücke. Der Staatsanwalt und der Verteidiger des Enkels gaben keine Erklärung ab. Die Anwälte des Großvaters meldeten volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Angeklagten vernahmen das Urteil gefasst.


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