Studentin (25) erwürgt

Mord in Leonding: ''Verschmähte'' Liebe war ihr Todes-Urteil

28.12.2020

Aus verschmähter Liebe und Eifersucht tötete ein Spanier eine 25-jährige Studentin in Leonding.

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Es muss im Sommer passiert sein, als Gabriel N. aus Spanien zum ersten Mal seine entfernt verwandten Cousinen in Leonding besuchte. In diesen unbeschwerten Tagen muss sich der 29-Jährige bis über beide Ohren in Eny verliebt haben, die bildhübsche 25-jährige Studentin aus Honduras, die für ein Wirtschaftsstudium zu ihrer Halbschwester Heidy W. (39) ins Einfamilienhaus im Zaubertal gezogen war.

Hier traf der Spanier die Angehimmelte über Weihnachten erneut, feierte mit ihr und der Familie den Heiligen Abend. Im Keller des Hauses kam es am Morgen des 27. Dezembers zur unfassbaren Tragödie. Laut eigenem Geständnis würgte der 29-Jährige die Studentin und stach mit einem Küchenmesser auf sie ein. Laut Obduktion traf er sie sechs Mal, vier Mal davon im Brustkorb. Ihre Halbschwester hatte ihr noch helfen wollen, ging dazwischen. Auch sie wurde gewürgt und musste verletzt in ein Spital.

Mit Beil weitere Mitglieder der Familie attackiert

Ihrem Schwiegervater und dem Ehemann gelang es schließlich, den Mörder zu überwältigen und ihn mit Kabelbindern bis zum Eintreffen der Polizei in Schach zu halten. Die achtjährige Nichte des Opfers musste die schrecklichen Szenen mit ansehen.

Laut Staatsanwaltschaft war „verschmähte Liebe“ das Motiv für die Bluttat. Noch wenige Stunden vor dem Mord hatte der mutmaßliche Killer auf Facebook gepostet. „Es wird nicht jede Liebe erwidert. Macht nichts. Du Liebe.“ Weil Eny, die einen festen Freund hatte, seine Avancen nicht erwiderte, musste sie sterben.

Spanier wollte ganze Familie mit Beil auslöschen

Inzwischen wurde bekannt, dass Gabriel N. offenbar die ganze Familie auslöschen wollte. Mit einem Küchenbeil attackierte er nach dem Mord auch den Hausbesitzer und dessen Vater.

Für die Ermittler gibt es Hinweise auf eine psychiatrische Vorerkrankung des Tatverdächtigen. Ein Sachverständigengutachten soll die Schuldfähigkeit ­klären. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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