Praline erhalten
Morddrohung gegen OÖ-Bürgermeisterin
08.09.2010
"In drei Tagen bist du tot": Die Bürgermeistern von Rüstorf bangt um ihr Leben.
Nach Morddrohungen vor zwei Jahren hat die Bürgermeisterin von Rüstorf (Bezirk Vöcklabruck), Pauline Sterrer (V), nun eine Praline erhalten. Ob die Süßigkeit ebenso vergiftet ist wie jene, die der ÖVP-Ortschef von Spitz (Bezirk Krems), Hannes Hirtzberger, 2008 gegessen hatte, war zunächst nicht bekannt. Sterrer hat vorerst keine Anzeige erstattet.
"In drei Tagen bist du tot."
Vor zwei Jahren war die Bürgermeisterin in Anlehnung an den gleichnamigen Kinofilm, der in der Region gedreht wurde, in einem anonymen Schreiben mit dem Umbringen bedroht worden. "Pass auf, was du isst, pass auf, was du trinkst, schau immer zurück! Schon ist nahe der Herr!", hieß es weiter. Sterrer schaltete damals die Polizei ein, der Absender wurde aber nie ermittelt.
Diesen Juni schließlich habe sie Hinweise bekommen, dass jemand ihren E-Mail-Verkehr lese, wird die Politikerin im Zeitungsbericht zitiert. "Das änderte sich auch nicht, als ich das Passwort veränderte. Es scheint, als würde jemand in meinen Account eindringen. Das ist extrem lästig, weil ich als Bürgermeisterin natürlich viele vertrauliche Mitteilungen erhalte und verfasse."
Anonyme Post
Zudem sei in anonymer Post von der Vorwoche gedroht worden, ihr schaden zu wollen. Die Handschrift erinnere sie an das Schreiben vor zwei Jahren, so Sterrer. "Ich bin überzeugt, dass es sich um ein und die selbe Person handelt", sagte sie. "Ich habe auch Leute darauf angesprochen, von denen ich weiß, dass sie mir nicht gewogen sind. Doch bis heute weiß ich nicht, ob die Drohung aus dieser Ecke kam."
Vergangenes Wochenende bekam es Sterrer erneut mit der Angst zu tun: Beim Verlassen ihres Büros am Samstagabend sei eine Praline vor der Tür gelegen. Die Bürgermeisterin habe die Polizei über die Vorfälle informiert, aber vorerst keine Anzeige erstattet, sagte Oberösterreichs Sicherheitsdirektor Alois Lißl der APA. Ob das Bonbon vergiftet ist, stand zunächst nicht fest. Es sei augenscheinlich nicht beschädigt, so Lißl. Vorrangig werde aber erhoben, was es mit der angeblichen E-Mail-Überwachung auf sich habe.