Mordversuch an Ex-Frau in Wels
Prozess: Täter kommt in Anstalt
22.01.2019Ein 30-Jähriger, der seine 32-jährige Ex-Frau in Wels mit Fußtritten so schwer verletzt hat, dass sie seither im Wachkoma liegt, wird in eine Anstalt geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
So hat ein Geschwornengericht in einem Prozess im Landesgericht Wels Dienstagnachmittag entschieden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.
Der Serbe war wegen Mordversuchs und einer gefährlichen Drohung gegen seinen Schwager angeklagt worden. Er war am 7. Mai des vergangenen Jahres zur Arbeitsstelle - ein Geschäft in Wels - seiner Ex-Frau gefahren und hatte sie so schwer verletzt, dass sie seither im Wachkoma liegt.
Das Paar hatte 2009 geheiratet, das gemeinsame Kind ist neun Jahre alt. Die Beziehung sei laut Anklage von Gewalt, Kontrolle und Erniedrigung geprägt gewesen. Schließlich trennte sich die Frau, der Verlassene wollte das aber nicht akzeptieren und soll ihr - auch als bereits ein Kontaktverbot bestand - ständig nachgestellt haben.
Am Tattag fuhr der Mann vor dem Geschäft, in dem seine Frau arbeitete, mit dem Auto hupend auf- und ab. Die 32-Jährige schrieb ihrem Schwager noch eine SMS, dass sie ein "ungutes Gefühl" habe. Schließlich kam ihr Ex in das Geschäft und ließ sich nicht bewegen, diesen wieder zu verlassen.
Als die Frau ihn stehen ließ und in den hinteren Bereich des Geschäftes ging, ist er ihr laut Staatsanwaltschaft gefolgt. Er schleuderte sie mit einem wuchtigen Schlag zu Boden und trat ihr mit der Ferse zehn bis 15-mal gegen den Kopf. Als die Chefin des Opfers, die die Tat mitansehen musste, die Rettung alarmierte, soll er zu ihr gesagt haben: "Die Rettung braucht die nicht mehr." Dann wartete er vor dem Geschäft an einer Bushaltestelle auf die Polizei und ließ sich festnehmen.
Das Opfer erlitt zahlreiche Brüche am Kopf und liegt seither im Wachkoma. Der Angeklagte leidet laut einem Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner an einer chronischen paranoiden Schizophrenie und ist deswegen nicht zurechnungsfähig. Die Geschwornen sprachen den Täter wegen versuchter Tötung und - weil er seinem Schwager angekündigt hatte: "du wirst der nächste sein" - wegen gefährlicher Drohung einstimmig schuldig. Weil zu befürchten ist, dass er weitere gefährliche Handlungen setzt, wenn er in Freiheit ist, wurde die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, hieß es in der Urteilsverkündung am Ende der über weite Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführten Verhandlung.