Überraschende Wende bei Prozess

Mordversuch oder Notwehr?

15.10.2020

Eine überraschende Wendung nahm ein Prozess gegen eine 22-Jährige in Steyr.

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© APA/HEINZ ZIEGLER
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OÖ. Die junge Frau war angeklagt, am Abend des Ostersonntags in Reichraming auf ihren Lebensgefährten (27) eingestochen zu haben, indem sie ihm mit einem Küchenmesser eine 23 Zentimeter lange Klinge in den Rücken rammte. Seine Lunge wurde schwer verletzt. Die Täterin rief selbst Rettung und Polizei.

Nur wegen Körperverletzung verurteilt

Blackout. Der Attacke war ein Streit des alkoholisierten Paares vorausgegangen. Der Mann wurde ins Spital eingeliefert. Die Messerstecherin wurde festgenommen und saß bis zum Prozess in U-Haft. Bei früheren Vernehmungen hatte sie kaum Angaben zum Verlauf der Geschehnisse gemacht und sich dabei auf ein Blackout berufen.

Am Donnerstag überraschte die Angeklagte mit der Aussage, dass sie sich jetzt daran erinnere, dass ihr Freund sie damals vergewaltigt habe. Dann soll er weggegangen sein. Als er zurückkam, habe sie aus Angst, dass er noch einmal über sie herfällt, zugestochen. Das Ganze wäre also Notwehr gewesen. Der als Zeuge ge­ladene Beschuldigte wies die Darstellung der 22-Jährigen zurück. Sie wurde schließlich rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung zu 30 Monaten Haft verurteilt. 10 davon bedingt.

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