Wiederbetätigung
Neonazi-Prozess in Wels begonnen
14.05.2008
Unter einem massivem Polizeiaufgebot hat in Wels der Geschworenen-Prozess wegen Wiederbetätigung gegen fünf Aktivisten begonnen.
Der Prozess gegen fünf Aktivisten des "Bundes freier Jugend" (BfJ) hat am Dienstag im Landesgericht Wels in Oberösterreich begonnen. Für Staatsanwalt Franz Haas ist die Organisation eine "direkte Neuschöpfung der Hitler-Jugend". Der erste Tag des Prozesses unter der Leitung von Richterin Birgit Ahammer war begleitet von einem massiven Polizeiaufgebot und regem Medieninteresse.
"Dauerhafte Wiederbetätigung und Propaganda"
Die
77-seitige Anklageschrift wirft drei der Beschuldigten vor, im Zeitraum von
Oktober 2001 bis Jänner 2003 den BfJ auf Basis von NS-Gedankengut geschaffen
zu haben, um "durch dauerhafte Wiederbetätigung und Propaganda die
verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine
Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen". Sie hätten
sich als Leiter, dessen Stellvertreter und "Propagandachef" führend in der
Organisation betätigt.
Verteidiger spricht von "Polit-Prozess"
Der Verteidiger
der drei, Herbert Schaller, sprach in seinen Ausführungen von einem
"Polit-Prozess". Seine Mandanten seien lediglich "junge Menschen, die das
Schicksal ihres Volkes in die Hand nehmen wollen". Sie würden sich lediglich
mit politischen Fragen beschäftigen, aber nicht im nationalsozialistischen
Sinn wiederbeträtigen. Sie würden ehrenamtlich politisch arbeiten und ihre
Freizeit dafür opfern. Das Wiederbetätigungsgesetz sei überhaupt ein "längst
verblichenes Ausnahmegesetz", das einst unter dem Druck der Besatzungsmächte
vom Parlament beschlossen worden sei.
Die beiden anderen Beschuldigten sollen laut Anklage als "Leiter der Einsatzgruppe" und als rechtlicher Berater aktiv gewesen sein. Ihr Verteidiger Andreas Mauhart bemühte sich, die Harmlosigkeit seiner Mandanten zu unterstreichen: Der mutmaßliche Rechtsberater habe meist nur Artikel, die er per E-Mail bekommen habe, auf Rechtschreibfehler und Ähnliches überprüft. Sein zweiter Mandant - laut Anklage der "Sportwart" - sei für das "Kampftraining" zuständig gewesen. Dieses sei lediglich "Tae-Bo-ähnlicher Quatsch" in einem Fitness-Center gewesen. "Meine Mandanten werden sich nicht schuldig bekennen und ich bin überzeugt, dass auch das Beweisverfahren nichts anderes ergeben wird", gab sich der Verteidiger optimistisch.
Rechte Zeitschrift
Weitere Punkte der Anklage betreffen eine
Zeitschrift mit einer Auflage von rund 1.000 Exemplaren, die vom
Staatsanwalt bezüglich Inhalt und Aufmachung ebenfalls als
"nationalsozialistische Wiederbetätigung" gewertet wird. Die drei
Hauptangeklagten sollen außerdem maßgeblich an der Organisation des "Tags
der Volkstreuen Jugend" beteiligt gewesen sein. Die Veranstaltung, die am
17. März 2007 in St. Johann im Pongau (Salzburg) stattfinden sollte, wurde
von der Exekutive aufgelöst.
Statt des Verhandlungstermins am Donnerstag wird es eine von der Verteidigung geforderten Akteneinsicht geben. Die Richterin hat den Prozess auf den 17. Juli vertagt.