Ex-Funktionäre nicht rechtskräftig zu 18 Monaten bedingt verurteilt.
Die Verteidiger von zwei Ex-Funktionären der Nationalen Volkspartei (NVP), die Freitagabend in Linz wegen Wiederbetätigung zu jeweils 18 Monaten bedingt verurteilt worden waren, haben Nichtigkeitsbeschwerden eingebracht und Berufungen angemeldet. Staatsanwalt Rainer Schopper hat ebenfalls in beiden Fällen berufen, erklärte er Montagnachmittag auf APA-Anfrage. Die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig.
Dem 34-jährigen Hauptangeklagten und seinem 29-jährigen Mitbeschuldigten wird vorgeworfen, dass ihr früheres Parteiprogramm Parallelen zu jenem der NSDAP und einem Lehrplan der SS aufweise. Sie wollten mit der NVP bei der oberösterreichischen Landtagswahl und bei der Gemeinderatswahl in Enns (Bezirk Linz-Land) antreten. Die Landeswahlbehörde ortete Wiederbetätigung und erklärte die Kandidatur für nicht zulässig. Der Verfassungsgerichtshof wies Beschwerden dagegen ab. Für den Staatsanwalt stand "somit amtlich fest, dass die seinerzeitige Kandidatur Wiederbetätigung war". Die Verteidiger erklärten hingegen, dass kein Tatbestand nach dem Verbotsgesetz vorliege, und forderten Freisprüche. Den Angeklagten hatten bis zu zehn Jahre gedroht.