Zwei Jahre Haft
ÖVP-Politiker wegen Schlepperei verurteilt
30.08.2007
Der oberösterreichische ÖVP-Politiker Otto Gumpinger ist wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt worden.
Er wurde in einem Prozess im Landesgericht Linz Dienstagabend schuldig gesprochen. Die Strafe: Zwei Jahre unbedingt. Der Schuldspruch der Einzelrichterin folgte inhaltlich dem Schlussplädoyer des Staatsanwaltes. Sie sprach den Angeklagten wegen Schlepperei mit bedingtem Vorsatz sowie wegen Veruntreuung schuldig. Gumpinger war von dem Urteil sichtlich überrascht.
"Volle Berufung"
Auf die Frage der Richterin, ob er es
verstanden habe, antwortete er, "verstanden schon, aber ich halte es für
falsch". Er meldete "volle Berufung" an. Der Staatsanwalt gab keine
Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen
beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.
In Menschenschmuggel involviert
Gumpinger war im vergangenen Jahr
ins Visier der Justiz geraten, als eine rechtskräftig verurteilte
moldawische Schlepperin in ihrem Prozess den Politiker beschuldigte, in den
Menschenschmuggel involviert zu sein. Im Juni legte der Politiker sein
Landtagsmandat zurück.
Auch Gelder kassiert
In dem am 28. August begonnenen Prozess hat
der Staatsanwalt Gumpinger vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als Obmann von
"Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern rechtswidrig
zur Einreise in den Schengenraum verholfen zu haben. Er soll pro
Geschlepptem 450 Euro kassiert haben. Außerdem habe er nach einem Verfahren
beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von
insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreut,
lautete ein weiterer Vorwurf des Anklägers. Er könne dafür keine Quittung
vorlegen, obwohl er sonst immer Belege habe.
Alle Vorwürfe abgestritten
Gumpinger bestritt stets alle
Vorwürfe. Seine Organisation fördere mit dem Programm "Welcome Europe" die
Gruppenreisen von Menschen aus Osteuropa in den Westen, jedoch nur als
Touristen, die anschließend wieder in ihre Heimat zurückkehren. Er und sein
Verein seien getäuscht und missbraucht worden. Er argumentierte im Prozess,
die verurteilte Schlepperin mache Falschaussagen. Die für die Erteilung von
Besuchervisa zuständigen Mitarbeiter der Botschaften in Bukarest und Kiew
stellten als Zeugen vor Gericht fest, sie hätten Bedenken gehabt, Gumpinger
habe aber wegen der Visa "Druck" gemacht.
Das Gericht kam zu der Ansicht, Gumpinger hätte seit 2003 wissen müssen, dass die von ihm nach Österreich gebrachten Menschen nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren. Es habe ausreichend Beweise für Immigration gegeben. Er habe jedoch nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" gehandelt und habe sich mit den österreichischen Botschaften angelegt, die Bedenken bei der Ausstellung der notwendigen Touristenvisa gehabt hätten.