Ein Jahr bedingt
OÖ: Drei junge Neonazis verurteilt
05.10.2017
Die drei jungen Männer hatten den Holocaust geleugnet ++ Urteil nicht rechtskräftig
Drei junge Neonazis aus dem Bezirk Braunau am Inn haben bedingte Haftstrafen von je einem Jahr wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis ausgefasst. Das Urteil des Geschworenengerichtes ist nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
Die Angeklagten - einer 21, zwei 23 Jahre alt - haben laut Anklage unter anderem den Holocaust geleugnet, sich einschlägige Tattoos stechen lassen und diverse Utensilien mit entsprechenden Aufschriften und Symbolen besessen. Einer von ihnen ließ sich bei einem gemeinsamen Ausflug in die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen von seinen Begleitern überzeugen, dass der Holocaust nur erfunden sei und sich mit seinen Tattoos fotografieren. Die Bilder postete er im Internet. In einer Disco rief er "Hakenkreuz" und zeigte den Hitlergruß. Auf die Stadtmauer von Braunau schmierte er ein Hakenkreuz und brachte einschlägige Aufkleber an.
Reichsflagge und Tattoo
Ein weiterer veranstaltete eine Silvesterparty in einem Keller und dekorierte diesen mit einer Reichsflagge. Der dritte trug ebenfalls eine Tätowierung - "Meine Ehre heißt Treue" und leugnete den Holocaust. Bei Hausdurchsuchungen wurden bei dem Trio unter anderem einschlägige Liedtexte sowie T-Shirts und Bierkrüge sichergestellt, dazu der Neonazi-Code "88" - Symbol für ein doppeltes H - achter Buchstabe im Alphabet - somit für "Heil Hitler" und entsprechende Karikaturen.
Vor Gericht bezeichneten sie sich als geläutert, ihre Taten täten ihnen "sehr leid". Einer erklärte "Ich verurteilte mich selbst dafür", er sei an die falschen Leute geraten. Ein weiterer meinte, die Hausdurchsuchung habe ihm die Augen geöffnet. Sie sei der Punkt gewesen, an dem er sich von der Neonazi-Ideologie losgesagt habe. Der dritte stellte zu seiner Holocaust-Leugnung fest: "Jetzt weiß ich es besser" und zu allen Vorwürfen: "Heute betrachtet war das mein größter Fehler". Er habe jetzt Frau und Kind und wolle nichts mehr mit der angeklagten Gesinnung und entsprechenden Personen zu tun haben.