Bezirk Schärding
Opa soll seinen Enkel zum Mord angestiftet haben
26.11.2012
Er und der mutmaßliche 18-jährige Auftragstäter wurden verhaftet.
© APA
Ein 18-Jähriger Oberösterreicher soll seine 68-jährige Oma Ende Oktober in ihrem Haus in Taufkirchen an der Pram (Bezirk Schärding) in Oberösterreich getötet haben. Der 72-jährige Ehemann des Opfers (oben im Bild) steht als Anstifter zu der Tat unter Verdacht.
"Oma muss weg"
Über Wochen soll der Opa den Enkel mehrmals mit den Worten "Die Oma muss weg" angestiftet haben. Das Motiv wird im zwischenmenschlichen Bereich der Eheleute vermutet. Der Großvater bestreitet vehement, den Auftrag gegeben zu haben. Beide Verdächtige sind in Untersuchungshaft.
Enkel legt Geständnis ab
Der 18-Jährige - laut ORF Oberösterreich soll es sich um den Enkel handeln - hat demnach ein Tatgeständnis abgelegt. Er habe der Frau mit jeweils mehreren Schlägen auf den Kopf und Stichen mit einem Messer in den Brustkorb vorsätzlich getötet. Weiters habe er den Ehemann des Opfers als Auftraggeber belastet. Dieser bestreitet aber vehement die Anstiftung.
Bisher hatte der 72-Jährige den Ermittlern erzählt, er sei um 1.15 Uhr von einem Maturatreffen nach Hause gekommen. Er habe seine Frau inmitten einer Blutlacke liegend gefunden und sofort den Notarzt alarmiert. Der Mann hatte somit ein Alibi. Zudem wurden im Haus eindeutige Einbruchsspuren gefunden. Die Polizei ging daher davon aus, dass die 68-Jährige einen Einbrecher überrascht haben könnte, der sie in der Folge erschlug.
Kommissar DNA lieferte den Beweis
Allerdings wurden an dem Sturzhelm des 18-Jährigen minimale Blutspuren gefunden. Die DNA-Analysen ergaben, dass sie vom Opfer stammen. Die Schilderungen des jungen Mannes decken sich mit den aus den Tatspuren nachvollziehbaren kriminalpolizeilichen Erkenntnissen.
Beide sind nun in Haft
Die beiden Männer wurden am vergangenen Freitag beziehungsweise am Samstag festgenommen. Sie befinden sich in Haft in der Justizanstalt Ried im Innkreis. Die Haftrichterin des Landesgerichtes verhängte die Untersuchungshaft. Die nächste Haftprüfung wird spätestens in 14 Tagen erfolgen.