Ein Pendler hat am Mittwoch beim Verfassungsgerichtshof Klage gegen die Tempo-100-Zone auf der Westautobahn (A1) eingebracht.
Der Linzer Universitätsprofessor Bruno Binder habe die Klage des oberösterreichischen Pendlers verfasst. "Damit erfolgt als erster Schritt eine direkte Anfechtung des unsachlich verordneten Tempo-100-Limits zwischen Linz und der niederösterreichischen Landesgrenze", betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider. Die darin angeführten Argumente würden seine Überzeugung bestätigen, dass "dieses unsachliche Tempolimit" weder der Umwelt und den Anrainern nütze.
Weitere Klage in Vorbereitung
Neben dem technischen Angestellten
aus Steyr, der täglich mit dem Auto nach Linz pendle, gebe es noch weitere
Autofahrer, die rechtliche Schritte unternehmen möchten, berichtete Haider.
Allerdings handle es sich bei diesen um Verkehrsteilnehmer, die in der
Tempo-100-Zone geblitzt worden seien und noch auf den Strafbescheid warten.
Daher seien diese Klagen vorerst nicht eingebracht worden.
Zahlreiche Anklagepunkte
Die am Mittwoch eingebrachte Klage
führt mehrere Punkte an: Die der Geschwindigkeitsbeschränkung zu Grunde
liegenden Daten seien veraltet, eine Messstelle falsch platziert. Außerdem
hätte die Verordnung nicht von Anschober, sondern nur von Landeshauptmann
Josef Pühringer (V) im Einvernehmen mit dem Infrastruktur-Minister erlassen
werden dürfen, so Binder.
In der Begründung für das Tempolimit sei zunächst von "Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Emissionen" die Rede gewesen, nun nur mehr von den Stickoxiden, bemängelt der Jurist in der Klage. Außerdem lasse sich aus den bisher veröffentlichten Messungen keine Auswirkung auf die Emissionssituation ableiten.
100 Km/h auf 13 Kilometer
Das heftig diskutierte Tempo-100-Limit
nach dem Emissionsschutzgesetz Luft gilt auf einem 13 Kilometer langen
Abschnitt der A1 zwischen Linz und der Landesgrenze zu Niederösterreich. Die
Beschränkung soll bis zur Installation einer Verkehrsbeeinflussungsanlage
gelten.