Motiv: ''Hass auf Frauen''

Prozess in Steyr wegen toter Escort-Dame: Mordabsicht abgestritten

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Weil er im September des Vorjahres in Ternberg (Bezirk Steyr-Land) eine Escort-Dame geschlagen, gewürgt und erdrosselt haben soll, ist ein 35-Jähriger am Montag wegen Mordverdachts in Steyr vor Gericht gekommen.

Er ist zudem wegen Störung der Totenruhe angeklagt. Der Angeklagte bestreitet eine Mordabsicht. Ein Urteil ist erst am Mittwoch geplant.

Der Oberösterreicher hatte die 23-Jährige via Internet für den 24. September in seine Wohnung bestellt. Der Zuhälter der Rumänin fuhr sie von Linz zu dem Kunden. Er soll noch eine gewisse Zeit vor dem Mehrparteienhaus gewartet haben, bevor er alleine wegfuhr. Eine Freundin der Escort-Dame meldete diese tags darauf bei der Polizei als vermisst. Ermittlungen führten zur Adresse des Angeklagten. Die Wohnung wurde gestürmt, die Frau konnte nur mehr tot am Boden liegend gefunden werden. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen.

An "Brutalität und Grausamkeit kaum zu übertreffen" 

Was an jenem Abend in der Wohnung des Angeklagten passierte, sei an "Brutalität und Grausamkeit kaum zu übertreffen", meinte der Staatsanwalt. Den ganzen Tag habe der Mann im Internet mit Prostituierten gechattet und die 23-Jährige dann für den Abend zu sich bestellt. Für ihre Dienstleistung seien 400 Euro für zwei Stunden vereinbart worden. Kaum war die Escort-Dame bei ihm in der Wohnung, soll er ihr offenbar erklärt haben, kein Geld zu haben. Die Frau sei zornig geworden, habe ihn angeschrien und zum Handy gegriffen, führte der Staatsanwalt aus. Daraufhin habe der 35-Jährige sie "geschlagen und gewürgt, mit einem Seil gedrosselt". Danach habe er die Tote "auf bestialische Art" sexuell missbraucht.

Angeklagter bestreitet Mordabsichten 

Der Angeklagte bestreitet Mordabsichten. Angeführte Erinnerungslücken wegen übermäßigen Alkoholkonsums wollte der Staatsanwalt ihm nicht abnehmen. Es stimme, dass in der Wohnung des Mannes 28 leere Bierdosen gefunden wurden. Wie viel er davon vor der Tat getrunken habe, sei nicht sicher. Der Staatsanwalt berief sich auf die psychiatrische Sachverständige im Gutachten, wonach der Mann "zielgerichtete Handlungen" gesetzt habe und daher zurechnungsfähig gewesen sei. Als Motiv nannte er "extremen Hass gegen Frauen, der sich an der Prostituierten entladen hat". Der Verteidiger verglich seinen Mandanten mit einem Druckkochtopf, der explodiert sei.

Seine Linie zielt darauf ab, dass der Angeklagte im Affekt gehandelt habe und sieht in der laut Anklage außergewöhnlich brutalen Tat nur eine "klassische Körperverletzung mit Todesfolge" oder "Totschlag". Sein Mandant habe die Kontrolle verloren, die Frau zu Tode geprügelt und gewürgt, sagte er. Der Beschuldigte habe jedoch gedacht, sie sei bewusstlos. Zur Störung der Totenruhe zeige er sich geständig.

Zur Tatzeit: 20 Dosen Bier intus

Am Tattag wollte er bis zum Besuch der Prostituierten wohl "20 Dosen Bier" getrunken haben, so der 35-Jährige. Als die Escort-Dame in seine Wohnung kam, sei die Situation schnell außer Kontrolle geraten, meinte er.

Der als Zeuge geladene Zuhälter erschien zu Mittag nicht vor Gericht. Für die Ausführungen des gerichtsmedizinischen Sachverständigen wurde wegen der grausamen Details die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 

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