Im Mordversuchsprozess am Landesgericht Ried gegen eine 32-Jährige, die im August 2022 ihren Mann mit Antidepressiva sediert und ihn dann am Hals geschnitten haben soll, haben die Berufsrichter den Urteilsspruch ausgesetzt.
Nur zwei der acht Geschworenen haben für Mordversuch gestimmt. Sieben votierten für schwere Körperverletzung, ein Geschworener dagegen. Die Richter meinten, die Geschworenen hätten sich im Wahrspruch "geirrt", nun geht der Fall an den Obersten Gerichtshof.
Diese Entscheidung bedeutet, dass das Verfahren in einem anderen Gerichtssprengel nochmals durchgeführt werden muss. Die U-Haft über die Angeklagte bleibt weiter aufrecht.
Tatwaffe wurde bisher nicht sichergestellt
Entgegen erster Einvernahmen bei der Polizei hatte die Angeklagte zum Prozessauftakt plötzlich erklärt, nicht sie, sondern ihre damals 13-jährige, noch strafunmündige Tochter sei die mutmaßliche Täterin. Der Verteidiger plädiert auf Freispruch, da seine Mandantin bisher nur deshalb die Schuld auf sich genommen habe, um das älteste ihrer vier Kinder, die Tochter, zu schützen. Ihre bisherigen "Larifari-Aussagen" zur Tatnacht seien für ihn kein "eindeutiges Geständnis". Ein Tatwaffe wurde bisher nicht sichergestellt.
Am Tatabend, dem 2. August, soll die Angeklagte dem Ehemann laut Anklagebehörde ihre Medizin, die sie wegen depressiver Erschöpfungszustände einnimmt, ins Gulasch gemischt haben. Darauf schlief dieser nach dem Essen erst auf der Couch ein und ging später zu Bett. Dort soll die gebürtige Tschechin dann mit einem scharfen Messer den Schlafenden an der Kehle geschnitten haben. Davon wachte der Verletzte auf und schrie, worauf die Angeklagte von ihm abgelassen haben soll. Er drückte mit einem Tuch auf die blutende Wunde und rief seiner Tochter zu, sie solle die Rettung rufen. Der Mann hatte später ausgesagt, er sei in der Zeit davor nach stark gewürztem Essen mehrfach sehr müde geworden und habe Sehstörungen gehabt. Vom Gericht war daraufhin auch gemutmaßt worden, dass die Dosis ausprobiert werden sollte.
Angeklagte ist laut psychiatrischem Gutachten zurechnungsfähig
Die Angeklagte ist laut psychiatrischem Gutachten zurechnungsfähig, leide aber unter einer Bindungsstörung und fordere ständig Aufmerksamkeit und Anerkennung. Laut Sachverständiger Adelheid Kastner denke sie nur an ihren Vorteil und versuche stets das Beste für sich herauszuholen.
Die Staatsanwältin nannte als Motiv für den mutmaßlichen Mordversuch am Ehemann aufgestaute Wut und Zorn der Frau, aber auch materielle Gründe. In ihrem Schlussplädoyer stellte sie die Angeklagte als notorische Lügnerin hin. "Lassen Sie sie nicht damit durchkommen! Ziehen Sie sie zur Verantwortung", meinte sie an die Geschworenen gerichtet. Dass die 32-Jährige im Prozess dann "um ihre Haut zu retten, die Tochter opfert", sorgte bei der Anklagevertreterin für Entsetzen.