Prozess in Linz
Rumänische Pflegerin sticht auf 83-Jährigen ein – spricht von Notwehr
18.10.2019
Rumänin gestand teilweise absichtlich schwere Körperverletzung - 83-jähriges mutmaßliche Opfer erkannte Tatwaffe nicht- Urteil am 25. Oktober erwartet.
Linz. Weil eine Pflegerin im Februar mehrmals auf den 83-jährigen Mann ihrer Klientin eingestochen haben soll, hat sich die 22-Jährige am Freitag im Landesgericht Linz wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Sie meinte, in Notwehr gehandelt zu haben, ihr Anwalt sprach von absichtlich schwerer Körperverletzung. Der Staatsanwalt geht allerdings von einem klaren Tötungsvorsatz aus
Für den ersten Verhandlungstag war kein Urteil geplant. Die Einvernahme der Angeklagten, aber auch die Zeugenbefragung des mutmaßlichen Opfers gestaltete sich schwierig. Immer wieder veränderten sie ihre Angaben zum Tathergang oder hatten Erinnerungslücken.
Ausführlich hatte zuerst der Ankläger geschildert, was sich am 22. Februar dieses Jahres und auch die Zeit davor in einem Doppelhaus in Leonding bei Linz zugetragen haben soll. Seit Jänner hatte die betagte Ehefrau des späteren Opfers eine 24-Stunden-Pflegerin von einer Agentur vermittelt bekommen. Das Ehepaar und die in der anderen Haushälfte lebende Tochter waren mit der zunächst zugeteilten Rumänin sehr zufrieden.
Nach fünf Wochen stand der obligatorische Wechsel an. Am 15. Februar kam die Tochter der Pflegerin ins Haus. Doch schon nach wenigen Tagen gab es Ärger: Die junge Frau sei "schlampig und unzuverlässig" gewesen, führte der Staatsanwalt aus. Man habe sich mit der Pflegeagentur darauf geeinigt, dass die 22-Jährige am 22. Februar wieder von der Mutter abgelöst werde. Außerdem einigte man sich angeblich darauf, dass die junge Frau nur 50 statt 60 Euro Entlohnung pro Tag erhalte. Auch die Kosten für An- und Abreise hätte sie zurückzahlen sollen. Unterm Strich wollte die Familie für die sieben Tage vom 15. bis 21. Februar der Angeklagten insgesamt nur 70 Euro zahlen, worüber die Pflegerin verärgert gewesen sei.
Angriff mit "Fleischmesser"
Am frühen Morgen des Abreisetages eskalierte dann die Situation. Der Pensionist sei in der Küche gewesen und holte Teller für das Frühstück aus dem Kasten, als die Rumänin mit einem "klassischen Fleischmesser", das aus dem Haushalt der Tochter der Pflegebedürftigen stammt, in seinen Kopf und Rücken einstach, schilderte der Staatsanwalt. Darauf habe der Pensionist sie an den Haaren gepackt und beide fielen zu Boden. Die Frau habe noch weiter auf den Mann eingestochen, bis sich dieser in den Flur retten und die Pflegerin in der Küche einsperren konnte.
Der Verletzte schaffte es dann zu seiner Tochter in die Doppelhaushälfte. Diese wiederum holte einen Nachbarn zu Hilfe, der "mit einer Schneeschaufel bewaffnet" ins Haus der Pensionisten ging. Doch die Angeklagte war inzwischen durch das Küchenfenster geflohen, auf der äußeren Fensterbank lag die Tatwaffe, beendete der Staatsanwalt die Rekonstruktion der Tat. Die Frau wurde wenig später von der Polizei gefasst.
Der Verteidiger meinte auch, dass die Chemie zwischen der jungen Pflegerin und dem Mann der Klientin nicht gepasst habe. Einen Mordvorsatz seiner Mandantin schloss er allerdings klar aus, es seien auch die sechs Verletzungen nur oberflächlich gewesen. Die Frau habe sicherlich nicht den Tod des Mannes ernstlich in Kauf genommen. Daher geht er von einer absichtlich schweren Körperverletzung aus.
Die Angeklagte bestätigte auch, dass sie mit dem "Opa" nicht ausgekommen sei, er habe auch öfter mit seiner Frau gestritten, da sei sie eingeschritten. Am Morgen des Zwischenfalls in der Küche sei er ganz unvermittelt auf sie losgegangen und habe sie an den Haaren gezogen. "Ich habe ihn weggestoßen und um Hilfe geschrien". Er sei "sehr, sehr zornig und aufgebracht" gewesen. Dann habe sie auf "einem Möbel ein Messer gesehen" und es genommen. Als er sie erneut an den Haaren gepackt und mit Fäusten auf den Rücken geschlagen habe, sei sie kraftlos zu Boden gegangen.
"Aus lauter Angst habe ich gedacht, ich muss mich irgendwie verteidigen, versuchte aufzustehen, schrie laut und habe ihm einmal reflexartig mit dem Messer in die Stirn gestochen", schilderte sie ihre Sicht des Vorfalls. "Es war nicht meine Absicht, ihn zu verletzen", versicherte sie. Auf die Nachfrage der Richterin, wie sie sich die vielen Schnittwunden erkläre, meinte sie, vielleicht habe sie ihn danach noch mit dem "Messer gekratzt oder geschnitten".
Das mutmaßliche Opfer sprach von 20 Stichen, das er abbekommen habe, wie man ihm im Spital gesagt habe. "Ich hab' gedacht, die bringt mich um", erinnerte sich der Pensionist. Wie viele Stiche er tatsächlich hatte, könne er aber nicht mehr sagen. Auch die Tatwaffe, ein Fleischmesser, kam ihm nicht bekannt vor.
Der Prozess findet an einem zweiten Tag statt. Am kommenden Freitag, 25. Oktober, ist das Urteil geplant.