23-Jähriger laut Sachverständigem unzurechnungsfähig und gefährlich.
Ein 23-jähriger Schärdinger ist nach einer Brandstiftung mit neun Verletzten und der Geiselnahme eines Elfjährigen in einem Prozess im Landesgericht Ried am Donnerstag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Urteil des Geschwornengerichtes ist bereits rechtskräftig.
Drogeneinfluss
Der Innviertler leidet an paranoider Schizophrenie, zum Tatzeitpunkt stand er unter Drogen. Er fühlt sich aufgrund seiner Erkrankung, die laut Sachverständigem durch Drogenmissbrauch verstärkt wird, ständig verfolgt und überwacht. Um dem ein Ende zubereiten, beschloss er am 3. Oktober, seine Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Schärding abzufackeln. Er stopfte eine Wolljacke unters Bett, zündete sie an, öffnete die Fenster und spreizte eine Türe auf, um das Feuer anzuheizen. Dann rannte er ins Freie.
Feuerwehr am Löschen gehindert
Zeugen berichteten, der Mann habe im Haus lebenden Ausländern zugerufen, "ich habe euch jetzt ordentlich untergeheizt". Dann soll er versucht haben, die Feuerwehr am Löschen zu hindern. Das hätte nach Ansicht eines Sachverständigen fatale Folgen gehabt: "Wenn keine Feuerwehr gekommen wäre, hätte Lebensgefahr für die Bewohner bestanden, sie wären alle erstickt." Der 23-Jährige gab vor Gericht an, Erinnerungslücken zu haben. Es sei aber nicht seine Absicht gewesen, dass jemand zu Schaden kommt.
Geiselnahme
Auf der Flucht schlug der 23-Jährige laut Staatsanwaltschaft die Terrassentüre eines Einfamilienhauses ein, bedrohte den Besitzer mit einem Steckschlüssel und nahm einen elfjährigen Buben als Geisel, ein Sechsjähriger konnte sich gerade noch rechtzeitig in Sicherheit bringen. Der 23-Jährige bestritt die Geiselnahme. Es habe das Kind nur zur Seite schieben wollen. Er habe sich auch nicht, wie ihm vorgeworfen wurde, heftig gegen seine Festnahme gewehrt. Allerdings trug ein Polizist bei der Amtshandlung eine Knochenabsplitterung davon.
Der medizinische Gutachter bescheinigte dem Innviertler hohes Gefährdungspotenzial, er könne ähnliche Taten wieder begehen. Die klinische Prognose sei wegen der Drogenprobleme des Patienten ebenfalls ungünstig. Der Psychiater befürwortete die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme unzurechnungsfähige Rechtsbrecher.
Anklage "Mordversuch" fallengelassen
Die Geschworenen entschieden mit vier zu vier Stimmen über den Anklagepunkt Mordversuch. Somit wurde er nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" fallengelassen. Hingegen entschieden sie einstimmig, dass der Beschuldigte in vielen Fällen versuchte absichtliche schwere Körperverletzung verübt habe. Auch ein versuchter Raub, Brandstiftung, mehrfache gefährliche Drohung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung wurden ihm zur Last gelegt. Er und der Staatsanwalt nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig. Der 23-Jährige wird ohne Aufschub in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.