15 Jahre Haft
Schuldspruch in Mordprozess nach Autocrash
12.11.2008
Ein 39-Jähriger soll seine Frau bei einem absichtlich herbeigeführten Autounfall getötet haben - dafür erhielt der Mann 15 Jahre Haft.
Für den 39-jährigen Angeklagten, der einen Autounfall absichtlich verursacht haben soll, um seine von den Philippinen stammende Frau und sich selbst zu töten, hat es am Mittwoch im Landesgericht Steyr einen Schuldspruch gegeben. Die Strafe: 15 Jahre Gefängnis. Sein Verteidiger meldete "volle Berufung" an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Absichtlicher Unfall?
Der Angeklagte war am 27. Februar dieses
Jahres in St. Florian (Bezirk Linz-Land) gegen eine Hauswand gekracht. Seine
26-jährige Frau, die am Beifahrersitz gesessen war, starb einen Tag später
im Spital, er selbst wurde schwer verletzt. Der Beschuldigte - für ihn gilt
die Unschuldsvermutung - bestritt den Vorwurf. Seine früheren Aussagen zu
dem Unfall wiederholte er nicht, er berief sich auf Erinnerungslücken.
Ein Sachverständiger rekonstruierte im Prozess den Unfallhergang so: Der Wagen sei rund 30 Meter vor dem Gebäude von der Straße abgekommen und mit knapp 100 km/h gegen die Mauer gekracht. Die Bremsspur sei 19 Meter lang gewesen. Hätte der 39-Jährige sofort eine Vollbremsung eingeleitet, hätte er den Anprall zwar nicht mehr verhindern, wohl aber die Geschwindigkeit auf 20 km/h drosseln können.
Beide Insassen seien angegurtet und die Airbags intakt gewesen, so der Sachverständige. Der Angeklagte sei zwar weit schneller als erlaubt - nämlich mit über 100 statt der vorgeschriebenen 50 km/h - unterwegs gewesen. "Rein technisch hätte die Straße aber 200 vertragen", ohne dass das Auto von der Fahrbahn abgekommen wäre, erklärte der Experte.
Unerklärliche Erinnerungslücken
Die Staatsanwältin hat
im Prozess argumentiert, der Angeklagte habe einen Brief, in dem er seine
Angelegenheiten - Aufstellung der Versicherungen, Bankverbindungen, Bargeld
- geregelt habe, auffallend und zentral in seiner Wohnung deponiert. Auch
andere Indizien würden nicht zu einem zufälligen Unfall passen. Zudem hätten
Arbeitskolleginnen seiner Frau ausgesagt, diese habe zwei Wochen vor ihrem
Tod über ihre Angst gesprochen, er könnte sie umbringen und sich dann selbst
töten. Die Erinnerungslücken des Mannes seien medizinisch nicht erklärbar.
Die Geschwornen schlossen sich dem mehrheitlich an. Sie sprachen ihn mit
sechs zu zwei Stimmen schuldig. Der Angeklagte und sein Verteidiger waren
sichtlich geschockt, sie hatten einen Freispruch erwartet.