Laut AK musste eine Schwangere wegen einer Gesetzeslücke in einem Raucherlokal arbeiten. Das Baby leidet unter Entwicklungsstörungen.
Als sie schwanger wurde, bemerkte eine Frau, dass sie die Nikotinschwaden in dem ausgewiesenen Raucherlokal nicht vertrug. Kein Problem, dachte die werdende Mutter, hatte sie doch gehört, dass Schwangere dort nicht arbeiten müssen. Die Mühlviertlerin musste sich und ihr Kind jedoch dem schädlichen Rauch aussetzen.
Gesetz tritt erst in Kraft
Tatsächlich dürfen schwangere Frauen
laut Tabakgesetz in Räumen, wo sie der Einwirkung des blauen Dunstes
ausgesetzt sind, nicht arbeiten. Diese Bestimmung gilt bereits jetzt
vollinhaltlich in Betrieben, die sich als reine "Rauchlokale" deklariert
haben. In Betrieben mit mehr als 50 Quadratmetern, die wegen einer
Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der notwendigen Umbauarbeiten bis 30.
Juni kommenden Jahres vom Rauchverbot ausgenommen seien, trete das
Beschäftigungsverbot allerdings erst mit 1. Juli 2010 in Kraft, berichtete
die AK.
Niemand fühlte sich zuständig
In Lokalen mit getrennten
Raucher- und Nichtraucherbereichen gelte das Beschäftigungsverbot für
Schwangere dann, wenn Arbeiten im Teil, wo Glimmstängel verboten sind, nicht
möglich ist. Obwohl ihr der Frauenarzt bestätigte, dass sie den Rauch nicht
verträgt, musste die junge Frau weiter in dem Lokal arbeiten. Auch die
Amtsärztin konnte ihr nicht helfen. Das Arbeitsinspektorat habe sich laut AK
ebenfalls für unzuständig erklärt.
Baby mit Entwicklungsstörung
Mittlerweile befindet sich die
Kellnerin übrigens im normalen Mutterschutz. Bei ihrem Kind wurde im
Krankenhaus eine leichte Entwicklungsverzögerung festgestellt. Ein
Zusammenhang mit der Rauchentwicklung sei möglich, aber kaum beweisbar, so
die Arbeiterkammer.