Aufschrei in Oberösterreich: In einer Kirche wurden Pornos gedreht.
Ein Polizist, der sich während des Rosenkranzes im Gottesdienst mit seiner Freundin vergnügte, zurückgelassene Kondome in den Beichtstühlen ehrwürdiger Kathedralen – alles schon da gewesen. Doch jetzt gibt es einen neuen Höhepunkt von Blasphemie: Eine junge Erotikdarstellerin aus Oberösterreich drehte zwei Pornos in einer Pfarrkirche und stellte die Stücke ins Netz.
Pfarrer weiß
nichts vom Porno-Dreh
Der geweihte Drehort liegt in einem Vorort von Linz (OÖ), die Kirche ist ein kleines Schmuckstück. Die Darstellerin ist eher Durchschnitt: dunkelhaarig, auffallendes Dekolleté. Sie trägt ausgewaschene Jeans, eine weiße Bluse und eine Weste.
Biederes Outfit, doch sie gibt sich völlig hemmungslos. In der Kirchenbank, mit einem Rosenkranz um den Hals und der linken Hand auf dem Gotteslob, lässt die angeblich 24-Jährige, die in Wahrheit Jahrgang 1985 ist, so tief blicken, dass es nicht nur frommen Katholiken die Schamesröte ins Gesicht treibt. Völlig tabulos verwandelt sie das oberösterreichische Gotteshaus eines unwissenden Priesters in einen Sündenpfuhl. Man sieht sogar, dass sie den Gebetsraum betritt, als noch Gläubige der Pfarre in den ersten Sitzreihen beten.
© Screenshot
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Pornos wurden
ins Netz gestellt
Das Porno-Sternchen ist in der Szene keine Unbekannte. Sie gehört zu den am häufigsten gebuchten Sex-Darstellerinnen Österreichs. Sie finanziert damit ihren Lebensunterhalt. Die Pornos aus der Kirche können nicht nur heruntergeladen werden, die Dame bietet sich auch selbst dazu an. Auf eines legt sie auf ihren privaten Seiten besonderen Wert: „Ich stamme aus einem tief katholischen Elternhaus.“
Nach einem Porno-Dreh in ihrer Kirche hat die Pfarre Hörsching im Bezirk Linz-Land in Oberösterreich bereits im Juni Anzeige erstattet. Die polizeilichen Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen hieß es darin.
Pfarre hat Anzeige erstattet
Die brisanten Aufnahmen erfolgten nicht mit Wissen des Pfarrers, die Pfarre Hörsching hat daher Anzeige gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches erstattet. Dort ist im Paragraf 189 verboten, an einem Ort, welcher der gesetzlich zulässigen Religionsausübung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgemeinschaft gewidmet ist, "Unfug" zu treiben, der geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen. Das sei bei pornografischen Handlungen in Kirchen der Fall. Angedroht wird eine Strafe bis zu sechs Monaten Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.
Die Pfarre überlege zudem, in welcher liturgischen Form und mit welchen Zeichen die Würde des Raumes in nächster Zeit wieder hergestellt werden könne. "Die Sakramente, die in den vergangenen Wochen in der Pfarrkirche gefeiert und gespendet wurden, sind gültig und stehen kirchenrechtlich nicht infrage", betont die Diözese in ihrer Aussendung.