"King vom Hauptbahnhof"

Terror-Teenie muss in Psycho-Anstalt

29.08.2017

Ein 14-jähriger Serienstraftäter kommt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Die Eintragungen in seinem polizeilichen Führungszeugnis lesen sich wie ein Streifzug durchs Strafgesetzbuch: Suchtgift-, Vermögens- und Gewaltdelikte – alles dabei. 30 Straftaten hatte ein junger Afghane aus Linz bereits vor seinem 14. Lebensjahr angesammelt – der Justiz waren die Hände gebunden. Doch jetzt ist der Terror-Teenie strafmündig.

Er stand in Linz vor Gericht. Nach seinem Geburtstag soll er Handys und Geld geraubt und andere mit dem Umbringen bedroht haben. Dazu kam eine Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Dauer der Einweisung
ist noch völlig offen

Ein Gutachten ergab eine hochgradig geistig-seelische Abnormität und extreme Wiederholungsgefahr bei dem 14-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb neben der Bestrafung des Angeklagten seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Junge Straftäter landen in solchen Fällen in der Sonderanstalt Göllersdorf. 
 Das Urteil: 18 Monate teilbedingt, sechs davon muss der selbst ernannte „King vom Hauptbahnhof“ absitzen. Gleichzeitig wird er eingewiesen. Wie lange, ist offen – rechtskräftig.

Zur Vollversion des Artikels